Egloff Hans · Nationalrat · 2016-03-16
Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-16
Wortprotokoll
Ich vertrete den Minderheitsantrag zu Artikel 25b des Steuerharmonisierungsgesetzes. Ich habe diesen Minderheitsantrag als Absicherung gegen den Antrag der Minderheit II (Schelbert) zu Artikel 25a StHG gestellt; dieser verlangt ja, um genau zu sein, die Streichung von Absatz 1, Sie haben es vorhin gehört.
Die Mehrheit will bei Artikel 25b StHG eine Deckelung der gesamten steuerlichen Ermässigung auf 80 Prozent des steuerbaren Gewinns. Das ist an sich sinnvoll. Wird eine umfassende Entlastungsbegrenzung eingeführt, sind weitere obligatorische Entlastungsbegrenzungen, wie sie bei der Patentbox und bei der Inputförderung für Forschung und Entwicklung vorgesehen sind, unnötig. Auf diese obligatorischen Begrenzungen ist zu verzichten. Dies gilt für die Begrenzung der kantonalen Ermässigung der Patentboxgewinne auf 90 Prozent in Artikel 24a Absatz 1 StHG ebenso wie für die Begrenzung des Abzugs auf Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung auf 150 Prozent. Die Deckelung über alle Massnahmen macht nur Sinn, wenn im Gegenzug die Einzelbeschränkungen wegfallen oder nicht eingeführt werden.
Für den Fall, dass Sie den Minderheitsantrag II (Schelbert) ablehnen, erkläre ich den Rückzug meines Minderheitsantrages.