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preparatory:AB 197246

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-03-16

Wortprotokoll

In Block 3 geht es um die Patentbox, um Forschung und Entwicklung und weitere Privilegien bei der Kapitalsteuer sowie um das Festlegen einer maximalen Entlastungsgrenze bei den kantonalen Gewinnsteuern.

Unsere Minderheit, die Minderheit II, will erreichen, dass bei Forschung und Entwicklung maximal die tatsächlichen Aufwendungen abgezogen werden können. Der Bundesrat schlägt in einem neuen Artikel 25a des Steuerharmonisierungsgesetzes dagegen vor, dass die Kantone bei Forschung und Entwicklung Abzüge zulassen können, die über den geschäftsmässig begründeten Aufwand hinausgehen. Wie wollen Sie mehr als 100 Prozent Aufwand haben? Das geht gar nicht! Das wären faktisch Subventionen, die sich steuerlich nicht begründen liessen. Der Ständerat hat eine Begrenzung bei 150 Prozent beschlossen, er wäre also zu einer 50-prozentigen Subvention bereit. Auch das lehnen wir Grünen ab.

Die Minderheit I (Barazzone) will vermeiden, dass der im Ausland anfallende Aufwand für Forschung und Entwicklung von den Steuern abgesetzt werden kann. Das entspricht der Meinung von uns Grünen. Hier stehen wir vor der Frage, was, wenn schon, gefördert werden soll. Der Ansatz des [PAGE 469] Bundesrates schafft einen Anreiz, in Forschung und Entwicklung in der Schweiz zu investieren. Das schafft Arbeitsplätze in unserem Land, und das stärkt den Forschungsstandort Schweiz. Werden dagegen Auslandinvestitionen mitgerechnet, entfällt dieser Anreiz. Es würden sogenannte Verwertungsgesellschaften gefördert, es gäbe vielleicht auch mehr Hauptsitze von Firmen in der Schweiz. Im Kern würden mit den Steuersubventionen Arbeitsplätze im Ausland subventioniert. Dazu bieten wir Grünen nicht Hand. Schliesslich ist zu bedenken, dass die Verfassungsmässigkeit der Subventionierung gemäss dem Gutachter Professor Danon nur mit der Beschränkung auf das Inland gegeben ist.

Wir empfehlen den Minderheitsantrag I (Barazzone) zur Annahme.

Der Patentbox opponieren die Grünen nicht grundsätzlich. Dieses Instrument wird auch in anderen Ländern der OECD verwendet und ist im Entwurf des Bundesrates relativ eng ausgestaltet. Demzufolge sind Erlöse aus Patenten zu einem hohen Grad steuerbefreit, was insbesondere für die Pharmaindustrie, den Standort Basel wichtig ist und damit auch den Standort Schweiz stärkt. Der Entwurf des Bundesrates sieht eine Beschränkung auf maximal 90 Prozent vor. Die Mehrheit der Kommission verzichtet auf eine Beschränkung. Wir halten dies für problematisch und unterstützen den Antrag der Minderheit Jans, die wie Bundesrat und Ständerat eine Grenze bei 90 Prozent ziehen will. Eine zu hohe Privilegierung würde zu neuen Diskussionen über die Schweiz führen; das sollte mit dieser Revision ja gerade nicht passieren. Eines der Oberziele ist, dass die neuen Regelungen allgemein anerkannten internationalen Standards der OECD entsprechen und nicht auf eine Nichtbesteuerung abzielen.

Der Minderheitsantrag Feller findet unsere Zustimmung.

Eine Minderheit Aeschi Thomas will die Kapitalsteuer fakultativ machen, eine Minderheit Walti Beat will diese für Holdings ermässigen. Wir Grünen lehnen beide Anträge ab. Unternehmen sollen Steuern zahlen, da sie von den Leistungen des Staates profitieren. Weiter wollen wir Grünen den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen nicht intensivieren. Im Übrigen können die Kantone bereits heute die Gewinnsteuern an die Kapitalsteuern anrechnen. Beim Antrag der Minderheit Walti Beat stellen sich offensichtlich verfassungsrechtliche Fragen. Wir lehnen ihn auch deshalb ab.

Beim Thema Entlastungsbegrenzung lehnen wir den Minderheitsantrag Egloff ab. Die Begrenzung soll verhindern, dass Unternehmen vor lauter Abzügen gar keine Steuern mehr bezahlen müssen. Unternehmen profitieren, wie gesagt, von staatlichen Leistungen, sie müssen sie angemessen mitfinanzieren. Ich habe in der Kommission die Frage gestellt, warum diese Grenze ausgerechnet bei 80 und nicht zum Beispiel bei 75 Prozent angesetzt werde. Die Antwort der Verwaltung war sehr interessant: Es handle sich nicht um eine mathematische Formel, die Höhe habe sich vielmehr aus Gesprächen und Beratungen ergeben. 80 Prozent sind also eine politische Grösse und sicher besser als keine Grenze. Es ist aber schon bedenklich, auf welch wackligen Beinen die Unternehmenssteuerreform III steht. Niemand muss sich wundern, wenn die Ausfälle schliesslich wieder ein Ausmass erreichen, welches das Land aufschreckt.