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Markwalder Christa · Nationalrat · 2016-03-17

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-17

Wortprotokoll

2. Bundesgesetz über die Stempelabgaben

2. Loi fédérale sur les droits de timbre

[VS]

Antrag der Kommission

Eintreten

[VS]

Antrag Schelbert

Nichteintreten

Schriftliche Begründung

Die Botschaft des Bundesrates zur Unternehmenssteuerreform III ist eine einzige Vorlage mit der Teilrevision verschiedener Erlasse, darunter das Bundesgesetz über die Stempelabgaben. Der Bundesrat hat damit sein Versprechen eingelöst, diese Massnahme in die Unternehmenssteuerreform III zu integrieren. Sie ist Bestandteil der Vorlage. In diesem Sinne hat auch der Ständerat den Vorlagenteil zur Stempelsteuer als Bestandteil der Unternehmenssteuerreform III behandelt und in der Vorlage belassen. Die WAK-NR dagegen hat den Vorlagenteil über die Stempelsteuer aus der Vorlage gestrichen und in eine separate Vorlage überführt. Die Abtrennung könnte in der Öffentlichkeit so verstanden werden, dass das Parlament die wahren Kosten mit einer Aufteilung verschleiern will. Das wäre der Reputation des Parlamentes abträglich und ist demokratiepolitisch zu vermeiden. Es ist deshalb richtig, die Vorlage gemäss Antrag des Bundesrates nicht aufzutrennen.

[VS]

Antrag Müller Leo

Rückweisung der Vorlage 2 an die zuständige Kommission

mit dem Auftrag, diesen Entwurf zusammen mit der parlamentarischen Initiative 09.503, "Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen", zu behandeln.

Schriftliche Begründung

Der Ständerat hat im Rahmen der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III beschlossen, das Bundesgesetz vom 27. Juni 1973 über die Stempelabgaben nicht zu ändern und in der heutigen Form zu belassen. Zudem ist die parlamentarische Initiative 09.503, "Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen", im Ständerat mit Beschluss vom 17. Juni 2014 sistiert worden. Die WAK-NR hat Ziffer 2 der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III abgetrennt und mit diesem Teil eine separate Vorlage 2, "Bundesgesetz über die Stempelabgaben", geschaffen. Gleichzeitig beantragt sie, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, die entsprechenden Gesetzesartikel aus dem Bundesgesetz über die Stempelabgaben zu streichen. Die Abschaffung der Stempelsteuer ist ein altes Anliegen. Nun haben sich die Prioritäten aber verlagert; es sind nun prioritär andere Anliegen der Unternehmenssteuerreform III vorzuziehen, und die Stempelsteuervorlage ist später zu behandeln. Des Weiteren macht es Sinn, die Stempelsteuer mit dem zweiten Teil zur Umsetzung der am 10. Dezember 2009 eingereichten parlamentarischen Initiative 09.503, "Stempelsteuer abschaffen und Arbeitsplätze schaffen", zu beraten. Die Kommission erhält so die Gelegenheit, den ganzen Themenbereich insgesamt zu beraten und zu entscheiden, was dann prioritär nach der Unternehmenssteuerreform III zu behandeln ist. Zudem hat, wie vorstehend erwähnt, der Ständerat diese Vorlage sistiert und seine Sistierung nicht aufgehoben. Folglich ist die Vorlage 2, "Bundesgesetz über die Stempelabgaben", an die Kommission zurückzuweisen.

[VS]

[VS]

Proposition de la commission

Entrer en matière

[VS]

Proposition Schelbert

Ne pas entrer en matière

[VS]

Proposition Müller Leo

Renvoyer le projet 2 à la commission compétente

avec mandat d'examiner ce projet conjointement avec l'initiative parlementaire 09.503, "Supprimer les droits de timbre par étapes et créer des emplois".