Vogler Karl · Nationalrat · 2016-03-17
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-03-17
Wortprotokoll
Sie erinnern sich: Nach unserer letzten Beratung dieser Vorlage im Nationalrat blieb eine Differenz zu den Beschlüssen des Ständerates, [PAGE 497] nämlich jene zur Thematik der Arbeitssicherheit gemäss Artikel 21a. Es geht dabei um die Frage, ob im Waldgesetz eine Bestimmung zur Arbeitssicherheit aufgenommen werden soll oder nicht. Die Mehrheit des Ständerates wollte dies, die knappe Mehrheit des Nationalrates wollte das nicht.
Gestern fand nun diese Differenz betreffend die Einigungskonferenz statt. Anlässlich dieser wurden Kompromissanträge zu Artikel 21a und zur Übergangsbestimmung, das heisst zu Artikel 56 Absatz 3, eingereicht und auch diskutiert. Nach einer ersten Abstimmung einen anderslautenden Antrag betreffend standen sich der Antrag auf Streichung von Artikel 21a samt Übergangsbestimmung und der Antrag, wie sich dieser nun in Artikel 21a und Artikel 56 Absatz 3 präsentiert, gegenüber. Der letztere Antrag obsiegte mit 13 zu 12 Stimmen gegenüber dem Streichungsantrag.
Ohne hier auf die Details einzugehen, halte ich an dieser Stelle fest, dass der Antrag der Einigungskonferenz den Schwerpunkt der Kurse neu auf die Sensibilisierung für Gefahren bei den Holzerntearbeiten legt.
Der Ständerat hat den Antrag der Einigungskonferenz gestern angenommen. Ich ersuche Sie, diesem Antrag ebenfalls zuzustimmen. Wir sagen damit Ja zu einem Waldgesetz, das die aktuellen Probleme, nämlich die Bekämpfung der Schadorganismen und die notwendigen Anpassungen an den Klimawandel, aufgreift und einen Beitrag zur Förderung des einheimischen Rohstoffs Holz leistet.