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Candinas Martin · Nationalrat · 2016-03-17

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-03-17

Wortprotokoll

Am 16. November 2015 hat unsere Kommission die Standesinitiative Bern 14.313, "Prioritäre Berücksichtigung der Engpassbeseitigung Bern-Wankdorf-Muri", und die Standesinitiative Aargau 14.319, "Ausbau der A1 im Kanton Aargau auf sechs Spuren mit höchster Priorität", behandelt. Die beiden Standesinitiativen gaben in unserer Kommission kaum zu reden. Die Gründe dafür sind einfach: Das Parlament hat im Jahre 2012 vom Bundesrat ein strategisches Entwicklungsprogramm für die Strasseninfrastruktur verlangt, das aufzeigt, welche Ausbauprojekte bis 2030 anstehen und wie diese finanziert werden sollen. Der Bundesrat hat dieses Anliegen umgesetzt und ein Konzept zur Engpassbeseitigung verabschiedet. Dieses umfasst vier Module, wodurch auch die Prioritäten festgelegt worden sind. Im Realisierungsschritt für die Zeit bis 2030 sind für die Engpassbeseitigung 6,5 Milliarden Franken vorgesehen, was für die Finanzierung der Projekte der Module 1 und 2 ausreicht. Die von den beiden Kantonen in den Standesinitiativen angesprochenen Projekte gehören nicht in diese beiden Module. Sie gehören beide zum Modul 3 und somit zum Realisierungsschritt für die Zeit bis 2040. Diese Projekte sind beim Astra in Planung. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit den betroffenen Kantonen. So gilt es bei beiden Projekten nun dafür zu sorgen, dass sie die Projektreife erlangen, damit sie spätestens im Realisierungsschritt für die Zeit bis 2040, wie auch in der NAF-Botschaft vorgesehen, berücksichtigt und umgesetzt werden können.

Die Standesinitiativen versuchen in die Kompetenz des Parlamentes einzugreifen. In diesem Fall sind es die Kantone Aargau und Bern - welcher Kanton wird der nächste sein? Jeder Kanton will seine Projekte so früh wie möglich realisiert haben. Da braucht es eine rollende Planung seitens des Astra, welche es uns als Parlament erlaubt, mit einem Vierjahresprogramm zu arbeiten und alle zehn bis fünfzehn Jahre einen Realisierungsschritt zu beschliessen. Es gilt zu verhindern, dass die Kantone hier via Standesinitiativen das Zepter in die Hand nehmen. Die Steuerung soll so erfolgen, wie im NAF vorgesehen, und nicht über kantonale Einzelinteressen. Aus diesem Grund hat der Ständerat am 17. September 2015 ohne Opposition beiden Initiativen keine Folge gegeben.

In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission, den Standesinitiativen keine Folge zu geben - mit 13 zu 8 Stimmen bei der Standesinitiative Bern, mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung bei der Standesinitiative Aargau.