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Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2016-03-17

Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2016-03-17

Wortprotokoll

Wir behandeln die zwei Standesinitiativen der Kantone Jura und Genf gemeinsam mit der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion, weil ihre Inhalte praktisch identisch sind. Sie wollen den Kantonen erlauben, im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung Einheitskrankenkassen einzuführen.

Die Standesinitiative des Kantons Jura wurde am 17. Dezember 2012 eingereicht. Diese Initiative geht etwas weiter als diejenige des Kantons Genf. Sie möchte nicht nur, dass es eine kantonale Einheitskasse geben kann, sondern sie sagt auch noch etwas über die Finanzierung aus. Die Initiative des Kantons Genf wurde am 29. Mai 2015 eingereicht und die parlamentarische Initiative der grünen Fraktion am 12. Dezember 2014. Alle drei Initiativen sind bereits vom Ständerat beraten worden. Dieser hat klar beschlossen, allen drei Initiativen keine Folge zu geben. Im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission bitte ich Sie ebenfalls, den drei Initiativen keine Folge zu geben.

Welches sind die Gründe der Mehrheit?

1. Ein solcher Systemwechsel ist mit der Ablehnung der Volksinitiative "für eine öffentliche Krankenkasse" in der Volksabstimmung vom 28. September 2014 erst vor Kurzem sehr deutlich verworfen worden.

2. Es gibt nach wie vor keine Hinweise darauf, dass eine öffentliche Krankenkasse für kostengünstigere oder qualitativ bessere Leistungen sorgt, als dies beim aktuellen System der Fall ist.

3. Ein Systemwechsel schränkt die Wahlfreiheit der Versicherten unnötigerweise ein. Bei einer Einheitskasse können Unzufriedene nicht mehr die Kasse wechseln, was den heutigen Druck auf Verwaltungskosten, Servicequalität und Innovation eliminieren würde.

4. Mit der Einführung kantonaler Einheitskassen wird der vom KVG vorgesehene regulierte Wettbewerb in diesen Kantonen abgeschafft. Die Standesinitiativen führen ein Parallelsystem ein und widersprechen den heutigen, gesamtschweizerisch ausgelegten Grundlagen und Prinzipien.

5. Die Versicherten in den betroffenen Kantonen verlieren die im KVG vorgesehene Möglichkeit, die Krankenversicherung zu wechseln, selbst wenn sie mit der kantonalen Kasse unzufrieden sind, es sei denn, sie ziehen in einen anderen Kanton.

Die Minderheit weist in erster Linie darauf hin, dass die Volksinitiative "für eine soziale Einheitskrankenkasse" in den Kantonen Jura, Neuenburg, Waadt und Genf angenommen worden sei. Deshalb sei die Forderung nach entsprechenden Kompetenzen für diese Kantone berechtigt. Sie sind überzeugt, dass ein Systemwechsel die kantonalen Kosten der Grundversicherung tief halten würde.

Im Namen der Kommissionsmehrheit halte ich zusammenfassend fest, dass ein verlässliches, gut funktionierendes und bisher schuldenfreies System mit diesen Initiativen aufs Spiel gesetzt würde, ohne dass die Folgen für das Gesamtsystem und für die Entwicklung der Gesundheitskosten [PAGE 532] abschätzbar sind. Abschätzbar ist einzig, dass das gesamte System noch wesentlich komplizierter, schwerfälliger, vor allem aber instabil und somit auch teurer würde.

Die Kommission beantragt Ihnen, dem Ständerat zu folgen und allen drei Initiativen keine Folge zu geben. Bei der parlamentarischen Initiative der Grünen fiel der Entscheid mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen und bei den beiden Standesinitiativen mit 18 zu 7 Stimmen.