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Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2002-03-13

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-13

Wortprotokoll

Diese Diskussion gibt mir eigentlich in vielem Recht, was ich damals im Zusammenhang mit dem Arbeitsgesetz schon gesagt habe. Aber es erstaunt mich auch, von welcher Seite das jetzt kritisiert wird. Es ist so, dass das Arbeitsgesetz einen Kostenschub gebracht hat. Es wurde aber so eingeführt. Die erste Version hatte diese Vergünstigungen bei Nachtarbeit, diese strenge Regulierung bei Sonntags- und Nachtarbeit noch nicht; das hat die Mehrheit ganz bewusst nicht gewollt. Man hat sich getäuscht, man hat sich immer vorgestellt, das Arbeitsgesetz gelte nur für Uhrmacher, Bauarbeiter und Buchhalterinnen. Es ist nicht so. Das Arbeitsgesetz ist halt überall gültig.

Jetzt habe ich gewisse Mühe zu hören, man müsse das in gewissen Bereichen einfach flexibel gestalten. Wir haben ein Arbeitsgesetz, das für alle gilt, oder wir haben es nicht. Wenn sich ein Gesetz in verschiedenen Bereichen als nicht richtig erweist, dann muss man das Gesetz ändern. Es ist nicht so, dass das Arbeitsgesetz nur im Pflege-, im Gesundheitsbereich Schwierigkeiten mit sich bringt, es bringt genau dieselben Schwierigkeiten z. B. bei den Bühnenarbeitern mit sich - sprechen Sie einmal mit der Leitung des Schauspielhauses Zürich -, weil diese Leute nicht mehr bis in alle Nacht eingesetzt werden können. Es bringt Einschränkungen in der Textilindustrie mit sich, weil auch dort im Nachtschichtbetrieb nicht alle so eingesetzt werden können, wie das optimal wäre. Wir haben das so legiferiert und müssen hier für alle eine gute Lösung finden.

Folgendes wollte ich aber noch in dieser Beziehung sagen: Diejenigen, die sich jetzt über die Auswirkungen des Arbeitsgesetzes im Gesundheitsbereich beschwert haben, haben sich mit aller Heftigkeit dafür eingesetzt, dass man die Assistenzärzte auch dem Arbeitsgesetz unterstellt. Sie erinnern sich: Ich habe damals die Minderheit vertreten, denn genau diese Schwierigkeiten habe ich Ihnen vorausgesagt; es wäre besser, wir würden auch in diesem Bereich Lösungen von Spital zu Spital finden. Allein für den Kanton Aargau würde eine ganz starre Lösung 2 Prozent Krankenkassenprämienerhöhung bedeuten. Man muss hier die Schwierigkeiten einfach sehen. Es wäre besser, man würde eine Lösung in den Kantonen finden.

Bei der Behandlung der Parlamentarischen Initiative Suter 98.454 hat mir Herr Bundesrat Couchepin versprochen, dass er für die Beratung im Ständerat eine Lösung vorlegt, weil gerade die Pikettdienstlösung in den Spitälern grosse, sehr grosse Schwierigkeiten bringen wird. Ich habe in der Antwort auf die Interpellation Leuthard gelesen, dass er zwar der damaligen Subkommission und der SGK die Probleme geschildert hat, aber eine Lösung habe ich auch in der Beratung des Ständerates noch nicht gesehen.

Bis heute ist es so: Wenn jemand Pikettdienst hat, zählen ein Drittel als Arbeitszeit und zwei Drittel als Freizeit, das ist Bereitschaftsdienst, und wenn man sie ins Arbeitsgesetz aufnimmt, dann zählt das alles als Arbeitszeit, auch wenn in einem kleinen Spital die ganze Nacht nichts passiert und kein Einsatz geplant ist.

Sie haben mir damals, Herr Bundesrat Couchepin, versprochen, dass Sie mir eine Lösung für die Beratung im Ständerat bieten werden. Jetzt bin ich gespannt auf Ihre Ausführungen.