Vogler Karl · Nationalrat · 2016-04-25
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-04-25
Wortprotokoll
Vor uns liegt das Geschäft 16.016, "Legislaturplanung 2015-2019", das wir als Erstrat behandeln. Gemäss Artikel 147 des Parlamentsgesetzes beraten die beiden Räte die Legislaturplanung in zwei aufeinanderfolgenden Sessionen. Bei der Legislaturplanung handelt es sich um ein spezielles Geschäft, weshalb ich mir erlaube, einleitend und in Ergänzung zu den Ausführungen der Präsidentin einige Bemerkungen und Hinweise zu diesem zu machen.
Eintreten auf das Geschäft ist gemäss Artikel 74 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes obligatorisch. Es wird deshalb keine Eintretensdebatte, sondern lediglich eine allgemeine Aussprache geführt. Entsprechend werden am Ende der Beratungen auch keine Gesamt- und keine Schlussabstimmung durchgeführt. Hintergrund ist, dass das schweizerische politische System von Thema zu Thema wechselnde Mehrheiten kennt und das Ziel der Legislaturplanung nicht die Einigung einer Parlamentsmehrheit auf ein gemeinsames Programm sein kann. Vielmehr geht es darum, dass das Parlament dem Bundesrat bei einzelnen Themen, bei welchen eine Mehrheit andere Schwerpunkte erkennt bzw. setzen möchte, politische Vorgaben machen kann. Für die Differenzbereinigung gilt alsdann ein verkürztes Verfahren. Die Einigungskonferenz wird bereits dann eingesetzt, wenn nach der ersten Beratung in jedem Rat Differenzen bestehen, das im Sinne eines effizienten Verfahrensablaufs.
Weshalb soll die Bundesversammlung überhaupt bei der Legislaturplanung mitwirken? Das ist eine Frage, die immer wieder aufgeworfen wird.
Vorab: Indem der Bundesrat der Bundesversammlung eine Botschaft zur Legislaturplanung und den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Legislaturplanung unterbreitet, ist die Legislaturplanung ein Geschäft des Bundes und nicht des Bundesrates. Die Bundesverfassung hält in Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe g ausdrücklich fest, dass die Bundesversammlung bei den wichtigen Planungen der Staatstätigkeit mitwirkt. Die gleiche Formulierung findet sich in Artikel 28 des Parlamentsgesetzes, und weiter ist in diesem Artikel festgehalten, dass die Bundesversammlung dem Bundesrat Aufträge erteilt und Grundsatz- und Planungsbeschlüsse fasst. Diese Zuständigkeit der Bundesversammlung ergibt sich schliesslich auch aus der Funktion des Parlamentes als gesetzgebende Gewalt: Unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen obliegt der Bundesversammlung die Verabschiedung von Erlassen. Dazu gehört auch die Mitgestaltung der Planung als wichtige Phase des demokratischen Gesetzgebungsprozesses.
Entsprechend und gemäss Artikel 146 des Parlamentsgesetzes unterbreitet der Bundesrat zu Beginn der Legislaturperiode der Bundesversammlung eine Botschaft zur Legislaturplanung und den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Legislaturplanung. Letzterer bildet den Gegenstand der heutigen und morgigen Beratungen. Weil die Form und die Art der Beratung der Legislaturplanung immer wieder Gegenstand von Diskussionen sind, hat Ihre Kommission auch diesmal einem Antrag zur Einreichung einer parlamentarischen Initiative (16.402) knapp, mit 11 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen, zugestimmt, wonach die Bundesversammlung von der Legislaturplanung nur Kenntnis nehmen soll.
Kurz ein paar Hinweise zum Entwurf der Legislaturplanung 2015-2019 bzw. zum einfachen Bundesbeschluss: Ausgehend von einer umfassenden Lagebeurteilung und dem sich daraus ergebenden Handlungsbedarf hat der Bundesrat die Schwerpunkte der politischen Agenda für die Jahre 2015 bis 2019 festgelegt, dies in drei Leitlinien und in sechzehn Zielen. Die drei Leitlinien beinhalten die Hauptthemen, zusammengefasst in die Stichwörter Wohlstand, Zusammenhalt und Sicherheit. Jedem der sechzehn Legislaturziele zugeordnet sind die geplanten Erlasse der Bundesversammlung sowie weitere notwendige Massnahmen; es sind insgesamt sechzig Vorhaben zur Zielerreichung. Den Zielen zugeordnet sind in der Botschaft Indikatoren, mit denen die Zielerreichung überprüft werden kann. Die verschiedenen Ziele sind gleich gewichtet, also gleichwertig, wobei es zur Zielerreichung je nach Ziel, wie der Bundesrat in seiner Botschaft schreibt, unterschiedliche Anstrengungen braucht.
Mit der Legislaturplanung verknüpft und Teil der Botschaft ist der Legislaturfinanzplan 2017-2019, welcher den Finanzbedarf für die Legislaturplanung ausweist. Die Finanzkommission hat dazu, wie auch zur Legislaturplanung, einen umfassenden Mitbericht verfasst und zuhanden der Legislaturplanungskommission verschiedene Anträge eingereicht. In der Botschaft des Bundesrates dargestellt sind schliesslich die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019 sowie die weiteren Strategien des Bundesrates.
Ich komme zur Kommissionsarbeit: Ihre Kommission hat an einer ersten Sitzung die Kantone, sprich die KdK, angehört und in Anwesenheit des Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers eine allgemeine Aussprache geführt. Anlässlich einer zweiten, zweitägigen Sitzung hat die Kommission über den Rückweisungsantrag befunden - ich komme später darauf zurück - und die Detailberatung vorgenommen, dies wiederum in Anwesenheit des Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers. Dabei angehört wurden Sonderbotschafter Eduard Gnesa und Botschafter Michael Gerber zu Fragen der Migrationspolitik bzw. der globalen nachhaltigen Entwicklung. Das Ergebnis der Beratungen ersehen Sie aus der Fahne.
Zusammengefasst lässt sich Folgendes dazu sagen: Als Minderheitsantrag Marti liegt ein Rückweisungsantrag vor. Weiter liegen verschiedene neue oder abgeänderte Ziele und insbesondere Massnahmen vor, welche eine Mehrheit fanden. Erwähnenswert ist dabei insbesondere ein neuer Artikel 3a mit sieben Massnahmen zur Thematik Digitalisierung. Dann liegen ein Minderheitsantrag für eine neue Leitlinie sowie 49 Minderheitsanträge betreffend die verschiedenen Ziele und Massnahmen vor, welche aus total 103 in der Kommission eingereichten Anträgen hervorgingen.
Ohne an dieser Stelle der Detailberatung vorzugreifen, sei erwähnt, dass es verschiedene aktuelle politische Themen waren, die immer wieder Einzug in die Beratung hielten. Stichworte dazu: Wirtschaftspolitik und Finanzen, Migrationsfragen, Fragen zu den Regulierungsfolgen oder der Sicherung der Sozialwerke. So viel zur Kommissionsarbeit.
Ich komme noch ganz kurz zum Antrag, der hier als Rückweisungsantrag Marti vorliegt. Die Kommission beantragt [PAGE 581] Ihnen, diesen abzulehnen, und zwar mit 16 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Ich werde am Schluss des Blocks 1 und nach der entsprechenden mündlichen Begründung zum Rückweisungsantrag noch Stellung dazu nehmen.
Bevor ich zum Schluss komme, noch der Hinweis, dass Ihre Kommission beantragt, mit dem Bundesbeschluss auch die Motion 12.3185 abzuschreiben. Indem der Bundesrat dem Parlament nur noch drei statt wie das letzte Mal sieben Leitlinien unterbreitet und dank einem vermehrt interdepartementalen Fokus ist das entsprechende Anliegen erfüllt.
Zum Schluss ist es mir ein Anliegen, dem Kommissionssekretär Andreas Behr und seinem Stellvertreter Florent Strobel für ihre Vorbereitungsarbeiten und ihre kompetente Unterstützung unserer Kommission herzlich zu danken. Dank ihrer ausgezeichneten Arbeit konnte die Kommission das Geschäft effizient beraten und zu Ende führen. In diesen Dank einschliessen möchte ich auch die grosse Arbeit von Herrn Bundespräsidenten Schneider-Ammann und von Bundeskanzler Walter Thurnherr, selbstverständlich auch stellvertretend für die Verwaltung, sowie die Parlamentsdienste. Schliesslich danke ich den Kolleginnen und den Kollegen der Kommission für die disziplinierte Beratung der Vorlage.