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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2016-04-25

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-04-25

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 3 Massnahmen 5 und 10bis und zu den Massnahmen 2, 10ter und 10quinquies.

Wir möchten uns meiner Vorrednerin anschliessen und Sie ebenfalls bitten, die Änderung des Aktienrechts nicht aus der Legislaturplanung zu streichen. Wir sehen ganz ehrlich den Sinn dieser Streichung nicht ein. Sie haben 2013 den entsprechenden Entwurf des Bundesrates zurückgewiesen, mit dem Auftrag, die notwendigen gesetzlichen Arbeiten zur Umsetzung der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" an die Hand zu nehmen. Der Bundesrat will mit dieser Revision auch noch einige andere Fragen klären. Beispielsweise geht es um den Geschlechterrichtwert, das ist richtig. Wir können uns dieser Debatte nicht verweigern, und wir werden uns auch der Debatte um zusätzliche Transparenzvorschriften für den Rohstoffsektor nicht entziehen können. Gerade deshalb, im Sinne der Rechtssicherheit, beantragen wir Ihnen, diese Massnahme in der Vorlage zu behalten.

Wir haben im Weiteren etwas Mühe mit den zwei Anträgen, mit denen hier versucht wird, durch die Hintertüre des Deregulierungsarguments und des Arguments des Regulierungsüberschusses Politik zu machen. In der Kommission wurde argumentiert, es gebe noch viele unentdeckte Regulierungen, die wir streichen müssten, damit die Wirtschaft wieder zum Florieren komme.

Einfach, damit wir einmal darüber gesprochen haben, was der Bund schon alles tut: Es gibt den Peer Review der OECD, wo wir dabei sind. Es gibt, Frau Sollberger, übrigens seit 1998 das KMU-Forum des Bundes; das ist keine Erfindung des Kantons Baselland. Das Seco hat entsprechend den Auftrag, die Regulierungsfolgen permanent zu überwachen; es gibt dazu das Koordinationsorgan für die KMU-Politik des Bundes. Es gibt die Vernehmlassungsverfahren, wie Sie alle wissen, es gibt die Regulierungsfolgenabschätzungen, es gibt die KMU-Verträglichkeitsprüfungen, es gibt die KMU-Evaluationen, es gibt die Regulierungskostenmessungen, es gibt die Berichterstattung ans Parlament im Rahmen des Berichtes zur administrativen Entlastung von Unternehmen, und es gibt den Bürokratiemonitor des Seco.

Ganz ehrlich, wenn es da irgendeine Massnahme gibt, die wir bisher noch nicht entdeckt haben, dann arbeiten der Gewerbeverband, Economiesuisse und all ihre Verbände grauenhaft schlecht. Es ist schlicht und ergreifend unmöglich, dass Sie mit diesen neuen Massnahmen in der Legislaturplanung substanziell noch irgendetwas anderes verändern würden, als mehr Bürokratie zu produzieren, die Sie ja eigentlich bekämpfen möchten.

Ebenfalls lehnen wir den Antrag der Mehrheit zu Massnahme 10ter ab und wollen die Wiederaufnahme der Verrechnungssteuerreform streichen, dies mit Verweis auf die Finanzlage des Bundeshaushaltes und mit Verweis auf die beschlossenen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III. Kollege Hess Erich hat vorhin korrekterweise die Auswirkungen des Legislaturfinanzplanes aufgezählt. Es kann nicht im Sinne des Parlamentes sein, hier noch einmal 1,2 Milliarden Franken - plus 200 Millionen jährlich wiederkehrend - daraufzupacken.

Im Sinne von Kollege Dobler möchte ich abschliessen und Ihnen vorschlagen, bei Massnahme 10quinquies auf die Erwähnung der Unternehmenssteuerreform III zu verzichten. Es macht tatsächlich keinen Sinn, laufende Gesetzgebungsprozesse, die schon absehbar sind, in eine Legislaturplanung zu schreiben. Da sollten wir etwas anspruchsvoller mit uns selber sein.