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Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2016-04-26

Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-04-26

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, bei Artikel 9 Massnahme 37 ersatzlos zu streichen. Dies hat folgenden Grund: Das EU-Programm Kreatives Europa ist ein milliardenteures Prestigeprojekt Brüssels und schafft neue Subventionstöpfe für die Kulturszene. Damit sollen europaweit 250 000 Kulturschaffende, 2000 Kinos, 800 Filme und 4500 Buchübersetzungen finanziell unterstützt und daher auch vom Staat abhängig gemacht werden. Diese zentralistische Förderpolitik widerspricht dem Föderalismus- und Subsidiaritätsgedanken der Schweiz und insbesondere der Schweizer Kulturpolitik.

Die weltweite Zusammenarbeit von Kulturschaffenden ist heute mehr denn je möglich und kommt ohne staatliche Intervention in Form von supranationalen Programmen aus. Die Kreativität Europas und der Innovationsstandort Schweiz werden auch ohne dieses teure staatliche Programm auskommen. Letztendlich zählen die Qualität und der unternehmerische Geist, auch im Bereich der Kultur und in der Kreativwirtschaft sowieso. Wenn es wirklich um Kreativwirtschaft und Innovationsbranchen geht, sollten diese mit möglichst freiheitlichen Rahmenbedingungen ausgestattet werden anstatt mit Subventionen.

Bei Artikel 16 Massnahme 54bis bitte ich Sie um Unterstützung der Mehrheit der Kommission. Der Bundesbeschluss zum Zahlungsrahmen der Armee von 20 Milliarden Franken bis 2020 soll mit dieser Massnahme nochmals bekräftigt werden. Die Armee braucht die versprochenen Mittel. Die Sicherheit der Schweiz muss mit den nötigen finanziellen Ressourcen gewährleistet bleiben.

Ausserdem hat der Aufgabenbereich Landesverteidigung in den letzten 25 Jahren als einziger einen effektiven Sparbeitrag zum Bundeshaushalt geleistet. Seit den Neunzigerjahren wachsen die Budgets aller anderen Aufgabenbereiche des Bundes kontinuierlich und teilweise sehr stark. Nur die Armee hat effektiv weniger ausgegeben. Somit ist es unredlich, weiterhin auf dem Buckel unserer Soldaten und zuungunsten einer sicheren Schweiz zu sparen.

Die Reform Weiterentwicklung der Armee kann nur gelingen, wenn die geplanten Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten werden schon nach wenigen Jahren wieder Lücken aufklaffen, welche teuer gefüllt werden müssen, oder die Armee muss dann in unsicheren Zeiten erneut reduziert werden.

Ich bitte Sie ebenfalls, bei Artikel 17 bzw. Ziel 16 dem Antrag der Kommission zu folgen. Dort soll es ergänzend heissen, dass die Schweiz sich "unter Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz" aktiv für die internationale Stabilität engagiert. Diese beiden Werte müssen in der Aussenpolitik der Schweiz wieder vermehrt beachtet und daher auch explizit genannt werden, denn in Artikel 54 Absatz 2 der Schweizerischen Bundesverfassung steht Folgendes: "Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz ..." Zusätzlich werden die Zuständigkeiten von Bundesrat und Bundesversammlung in Artikel 173 Absatz 1 und Artikel 185 Absatz 1 deutlich umschrieben: Sie treffen "Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz".

Die aussenpolitische Zielsetzung und Strategie des Bundes soll sich darum primär an der Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz orientieren. Denn ohne Unabhängigkeit und Neutralität können die weiteren aussenpolitischen Ziele wie beispielsweise die Linderung der Not oder der Einsatz für den Frieden nicht erreicht werden. Damit auch in den Verhandlungen mit anderen Staaten und Organisationen die Verhältnisse und grundlegenden Interessen klar sind, braucht es diese Prioritätensetzung.