Amherd Viola · Nationalrat · 2016-04-26
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-04-26
Wortprotokoll
Unsere Bundesrätinnen und Bundesräte haben manchmal ein schweres Leben. Oft wird ihnen vom Parlament vorgeworfen, sie würden seinen Willen nicht umsetzen. Folgen sie dem Parlament und erfüllen sie dessen Auftrag wie bei dieser Vorlage, so ist es auch wieder nicht recht, zumindest in den Augen der Kommissionsmehrheit, die nicht auf den Entwurf eintreten will.
Anders entscheidet die Minderheit. Vorstösse aus fast allen Fraktionen haben mit Blick auf die Meldepflicht bzw. das Melderecht bei Kindeswohlgefährdungen Anpassungen verlangt. Nun liegt uns eine moderate, aber zweckdienliche Gesetzesanpassung vor, auf welche die Kommissionsminderheit wie auch die CVP-Fraktion, für die ich auch spreche, eintreten wollen, und zwar aus folgenden Gründen.
Im Jahre 2014 haben die schweizerischen Kinderkliniken durchschnittlich 3,8 Kindesmisshandlungen pro Tag gemeldet. Die effektive Zahl liegt aber viel höher, gelangen doch nicht alle misshandelten Kinder in eine Klinik. Von vielen Misshandlungen wird überhaupt nicht gesprochen. Hinter diesen Zahlen stehen menschliche Schicksale, Kinder, die aufgrund ihrer Verletzlichkeit eines besonderen Schutzes bedürfen.
Die Gefährdungsmeldung ist ein wichtiges Element des Kindesschutzes, weshalb es dringend nötig ist, klare Regeln betreffend Melderecht und Meldepflicht zu schaffen. Um dies zu verstehen, braucht es keine Studien. Es ist offensichtlich, dass nur solche Kindesmisshandlungen behandelt werden können, die auch bekanntwerden, und dazu braucht es eben Meldungen.
Einheitliche Regeln existieren heute in der Schweiz nicht. Es ist nicht einheitlich geregelt, wer in welcher Situation dazu berechtigt oder verpflichtet ist, Meldung über eine Kindeswohlgefährdung zu erstatten. Die Kantone kennen diesbezüglich ganz unterschiedliche Bestimmungen. Das hat zur Folge, dass Kinder je nach Wohnort unterschiedliche Hilfeleistungen erhalten. Diese Ungleichbehandlung, die sachlich nicht gerechtfertigt werden kann, muss korrigiert werden.
Mit dem vorliegenden Entwurf können wir diese Korrektur vornehmen. Er sieht vor, dass alle Fachpersonen, die sich professionell - ich betone: professionell - mit Kindern befassen, der Meldepflicht unterstehen, und zwar dann, wenn sie der Gefährdung nicht im Rahmen ihrer Tätigkeit Abhilfe schaffen können. Damit hat der Bundesrat einen pragmatischen Weg gefunden, indem er die Meldepflicht zwar ausdehnt, diese aber gleichzeitig auf einen Kreis von Personen eingrenzt, die beruflich mit Kindern zu tun haben. Freiwilligenarbeit Leistende, wie beispielsweise Sporttrainer, unterliegen der Meldepflicht nicht. Es ist auch richtig, dass von einer allgemeinen Meldepflicht abgesehen wird. Den Fachleuten, die beruflich mit Kindern arbeiten, kann zugetraut werden, dass sie eine Gefährdung erkennen und dass sie beurteilen können, ob eine Meldung angezeigt ist oder nicht. Bei einer allgemeinen Meldepflicht für die ganze Bevölkerung bestünde die Gefahr, dass die zuständigen Behörden mit zu vielen unbegründeten Verdachtsmeldungen belastet würden und so zu wenig Zeit hätten, den echten Fällen nachzugehen.
Der Entwurf sieht zudem vor, dass dem Berufsgeheimnis unterstehenden Personen ein Melderecht, aber keine Meldepflicht zukommt. Es ist also nicht so, dass das Berufsgeheimnis hier in dem Sinne aufgehoben wird, dass die betreffenden Personen verpflichtet werden, eine Meldung zu machen. Dies ist richtig, weil beispielsweise Rechtsanwälte oder Ärzte in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Klienten bzw. Patienten stehen, weshalb es in diesen Fällen einer sorgfältigen Abwägung bedarf, ob eine Meldung im Interesse der betroffenen Person sinnvoll ist oder nicht. [PAGE 628]
Wenn wir auf die Vorlage eintreten, werden wir diese spezifischen Fragen in der Detailberatung diskutieren können. Insgesamt kann mit dieser Vorlage die aktuelle rechtsungleiche Behandlung von gefährdeten Kindern ausgemerzt und der Kindesschutz erhöht werden, was angesichts der Anzahl Kindesmisshandlungen nötig ist. Eine einheitliche Regelung, ein Mindeststandard, erhöht die Rechtssicherheit.
Namens der Minderheit und der CVP-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Handlungsbedarf besteht, die Zahlen belegen es.