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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2016-04-26

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-04-26

Wortprotokoll

Die vorliegende Vorlage geht zurück auf die Motion Aubert 08.3790 aus dem Jahre 2008, welche vom Ständerat modifiziert und von beiden Räten mit dieser Änderung angenommen wurde.

Was ist der Inhalt dieser Vorlage?

1. Die Verpflichtung, bei Gefährdungen des Kindeswohls eine Meldung an die Kindesschutzbehörde zu erstatten, soll auf Fachpersonen ausgedehnt werden, die eine besondere und regelmässige Beziehung zu Kindern haben. Heute gilt eine Meldepflicht für Personen mit amtlichen Tätigkeiten wie Behördenmitglieder, Lehrerinnen und Lehrer usw. Neu hinzu kommen sollen das Personal von Kinderkrippen, von Mütter- [PAGE 627] und Väterberatungsstellen, Sporttrainerinnen und -trainer, Tageseltern usw.

2. Personen, die dem Berufsgeheimnis nach dem Strafgesetzbuch unterstehen, sollen nicht verpflichtet, aber berechtigt sein, eine Meldung an die Kindesschutzbehörde zu machen. Eine Meldung soll nur dann erfolgen, wenn die Geheimnisträgerin oder der Geheimnisträger zum Schluss kommt, dass die Meldung dem Wohl des Kindes dient. Die Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger sollen auch bei der Abklärung des Sachverhalts mitwirken können.

3. Für Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger gibt es bereits heute ein Melderecht. Sie dürfen die Kindesschutzbehörden informieren, wenn an einem Kind eine strafbare Handlung verübt wurde. Dieses Melderecht findet sich in Artikel 364 des Strafgesetzbuchs. Dieses Melderecht soll nun geändert werden. Das Melderecht soll nicht mehr an eine strafbare Handlung anknüpfen, sondern an den Begriff "Kindeswohlgefährdung".

Die Änderungsvorschläge, wie sie in der Kommission vorlagen, wurden in der Vernehmlassung und an den Anhörungen, die Ihre Kommission für Rechtsfragen durchgeführt hat, sehr kontrovers diskutiert. Das Melderecht für Personen, die dem Berufsgeheimnis unterstehen, wurde insbesondere in den Vernehmlassungen mehrheitlich begrüsst. Die Ausweitung der Meldepflichten auf Fachpersonen ohne amtliche Funktionen wurde dagegen insbesondere in der Kommission für Rechtsfragen sehr kontrovers diskutiert. Deshalb hat die Kommission mit 12 zu 10 Stimmen Nichteintreten beschlossen. Ich komme sowohl für die Minderheit wie für die Mehrheit auf ein paar Argumente zurück. Ich gehe einmal davon aus, dass dann durch die Fraktionssprecherinnen und -sprecher noch detaillierter auf Pro und Kontra eingegangen wird.

Was sind die Argumente der Minderheit? Man will eine klarere Unterscheidung zwischen Meldepflicht und Melderecht machen. Die Minderheit erachtet diese Unterscheidung, so, wie sie vorliegt und wie sie der Bundesrat vorschlägt, als sehr sinnvoll und zweckmässig. Es braucht nach der Minderheit eine einheitliche Regelung, es sollen in allen Kantonen die gleichen Regeln gelten. Die schweizweite Vereinheitlichung der Bestimmungen erhöht nach Ansicht der Minderheit die Rechtssicherheit. Die Vorlage sei ein Mittelweg, indem die Meldepflicht zwar ausgedehnt werde, aber nur auf einen Kreis von Personen, die sich professionell mit Kindern befassen.

Ein paar Überlegungen der Mehrheit: Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die heutige Regelung genügt, insbesondere eben, weil das Melderecht bei Straftaten schon besteht. Der Wechsel bei der Anknüpfung des Melderechts, weg von der strafbaren Handlung und hin zum Begriff der Kindeswohlgefährdung, bringt aus Sicht der Mehrheit Ihrer Kommission mehr Rechtsunsicherheit als Rechtssicherheit. Der Begriff des Kindeswohls ist im ZGB nicht definiert. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist gesellschaftlichen Veränderungen unterworfen und kann deshalb in der Praxis jederzeit mit sehr unterschiedlichen Inhalten gefüllt werden. Es gibt also einen grossen Ermessensspielraum. Es gibt keine Messlatte, ab welcher das Kindeswohl gefährdet ist. Das führt dazu, dass die Mehrheit sagt, dass sie auf diese Vorlage nicht eintreten will. Es ist auch so, dass es in allen Untersuchungen und Studien, die gemacht wurden, keine Korrelation zwischen den Melderechten und -pflichten und der Qualität des Kindesschutzes gibt.

Die Mehrheit ist der Ansicht, dass unser bestehendes System sehr wohl austariert ist und eben auch gute Ergebnisse bringt. Die Wahrnehmung der Gefährdung des Wohls eines Kindes hängt stark von subjektiven und situativen Faktoren ab. Deshalb sind nach Ansicht der Mehrheit unbegründete und irrtümliche Gefährdungsmeldungen und unverhältnismässige Interventionen der Behörden traumatisierende Elemente, unter Umständen für ganze Familien. Dass es dazu kommt, möchten wir nicht, das möchte sicher niemand, weder die Minderheit noch die Mehrheit. Die Gefahr von unbegründeten und irrtümlichen Gefährdungsmeldungen wächst aber nach Meinung der Mehrheit, wenn wir mit dieser Vorlage das Gesetz so ändern, wie der Bundesrat es vorschlägt. Die Menschen und insbesondere Kinder können nicht nach einem starren Schema beurteilt werden.

Das sind, sehr rudimentär zusammengefasst, Pro und Kontra sowie die Gründe, aus denen die Mehrheit zum Schluss gekommen ist, auf diese Vorlage nicht einzutreten.