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Arslan Sibel · Nationalrat · 2016-04-26

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2016-04-26

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Die Fraktion der Grünen unterstützt die Vorlage des Bundesrates und begrüsst das Vorhaben, die Meldepflichten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen auf berufliche Fachpersonen auszudehnen und so den Kindesschutz zu stärken. Bereits heute haben Personen in amtlicher Tätigkeit die Pflicht, bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung Meldung an die Kindesschutzbehörde zu erstatten. Gemäss dem Entwurf des Bundesrates soll die Meldepflicht für alle Fachpersonen gelten, die beruflich regelmässig mit Kindern zu tun haben und deshalb eine besondere Beziehung zu ihnen pflegen. Personen, die nur im Freizeitbereich tätig sind, sollen von der Meldepflicht ausgenommen werden; insofern wird der Kreis der Meldepflichtigen eingeschränkt. Die Meldepflicht soll subsidiär zur Geltung kommen, wenn die Fachperson dem Kind nicht im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit helfen kann.

Mit der Ausdehnung der Meldepflicht soll gewährleistet werden, dass die Kindesschutzbehörde rechtzeitig die nötigen Massnahmen zum Schutz eines gefährdeten Kindes treffen kann. Es darf nicht sein, dass Kinder langfristig Schäden nehmen und wir nicht in der Lage sind, entsprechend zu handeln.

Für Personen, die dem Berufsgeheimnis nach Strafgesetzbuch unterstehen, soll es nur ein Melderecht geben. So soll die Vertrauensbeziehung zum Kind und zu den Angehörigen nicht unnötig gefährdet werden. Meldeberechtigt - das möchte ich unterstreichen - wären Ärzte, Psychologen und Anwälte. Ihre Hilfspersonen wären ausgenommen. Diese Regelung würde zur Klärung der Verantwortlichkeit der Fachpersonen führen.

Die Regelung in diesem Bereich wird von den Kantonen unterschiedlich gehandhabt; das haben wir mehrmals gehört. Die vorgesehene Harmonisierung wäre nichts anderes als zeitgemäss, da mit der Mobilität der Fachpersonen heutzutage diese Anpassung unumgänglich ist. Auch wenn behauptet wird, dass die Bundesregelung weniger streng ist als gewisse kantonale Anforderungen, ist eine einheitliche Regelung notwendig. Die Kantone hätten nach wie vor die Kompetenz, über die eidgenössischen Anforderungen hinauszugehen. Wenn sie bereits heute weiter gehende Anforderungen haben, könnten sie diese auch weiterhin anwenden. Eine einheitliche Regelung, eine Harmonisierung also, würde die Rechtssicherheit garantieren.

Selbstverständlich gibt es im Entwurf Bereiche, über die diskutiert werden muss. Aber die Stossrichtung ist die richtige. [PAGE 629] Es ist unverständlich, dass gerade die Kreise, die immer laut nach harter Strafe für Täter rufen, nicht bereit sind, eine angepasste Regelung zu schaffen, damit die Opfer besser geschützt sind.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, auf die Vorlage einzutreten.