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Flach Beat · Nationalrat · 2016-04-26

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-04-26

Wortprotokoll

Was wir heute beraten, ist aus einem Auftrag des Parlamentes aus dem Jahre 2008 hervorgegangen. Die Melderechte und die Meldepflichten sollen neu schweizweit harmonisiert werden.

Zum einen geht es also um diese Melderechte. Es wurde schon ausgeführt, dass Melderechte bei Personen, die eigentlich dem Berufsgeheimnis unterstehen, Schwierigkeiten verursachen könnten. Für solche Personen, für Anwältinnen und Anwälte, kann es tatsächlich zu Friktionen kommen, zu Friktionen zwischen ihrem eigentlichen Auftrag - ganz alleine ihrem Klienten oder ihrer Klientin beizustehen - und dem Kindeswohl. Es ist aber keine Pflicht, sondern ein Recht. So gesehen ist diese Möglichkeit für Anwältinnen und Anwälte eben eine Entlastung und nicht eine Belastung. Das Recht gibt ihnen die Möglichkeit, ihrer moralischen Verpflichtung, die sie als Mensch bzw. als Anwältin oder Anwalt auch haben, gerecht zu werden.

Bei den Meldepflichten sieht es anders aus. Es gibt heute schon Meldepflichten. Einige Kantone haben da sehr strenge Regeln, andere haben gar keine. Die Meldepflichten, die eingeführt werden sollen, beschlagen nur Personen, die beruflich, also professionell, mit Kindern oder Schutzbefohlenen zu tun haben. Vorher wurde gesagt, Sporttrainer seien davon dann auch betroffen. Das ist falsch. Lesen Sie die Fahne, es ist ganz klar: Es betrifft nur Personen, die beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern haben, und Fachpersonen in amtlicher Tätigkeit. Dann ist es relativ klar, dass jemand, der ab und zu mal irgendwo in einem Sportverein aushilft oder dort beim Kinder-FC als Trainer amtet, nicht in diesen Kreis gehört.

Was ändert sich, wenn wir nicht eintreten? Es wird in Kantonen, die keine Meldepflichten oder Melderechte kennen, trotzdem auch in Zukunft Meldungen geben. Dort wird es dann aber dazu führen, dass nicht klar ist, worum es eigentlich geht. Eine Minderheit meiner Fraktion hat diesbezüglich auch grosse Sorgen, weil sie sagt: Was bedeutet denn so eine Meldung? Gibt es da dann gleich ein riesiges Theater? Wird sie quasi gleich behandelt, wie wenn es eine Strafanzeige wäre? Das ist wirklich etwas, was wir beraten müssen. Das müssen und können wir auch beraten. Im Rahmen dieser Vorlage sollten wir meiner Meinung nach auch ein Auge darauf haben, wie die einzelnen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden dann letztlich darauf reagieren. Wir müssen ein Auge darauf haben, wie die betroffenen Personen in den beruflichen Tätigkeiten geschult werden, damit wir hier eine einheitliche Regel haben. Denn in meinen Augen kann es nicht angehen, dass ein Kind im einen Kanton einen viel besseren Schutz vor Gewalt innerhalb der Familie oder einer anderen Institution erhält als in einem anderen Kanton.

Ich bitte Sie deshalb, jetzt einzutreten und die Kommission das Geschäft durchberaten zu lassen. Dann können Sie am Ende dieses Prozesses immer noch sagen, das gehe Ihnen zu weit oder Sie hätten mehr gewollt.

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