Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-03-13
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-13
Wortprotokoll
Meine Interpellation ist schon seit geraumer Zeit hängig, sodass sich in der Zwischenzeit natürlich einiges geändert hat. Die Antwort des Bundesrates vermag mich nicht vollständig zu befriedigen und zeigt, dass die Hauswirtschaft nach wie vor stiefmütterlich behandelt wird. So fehlt in der Aufzählung der Berufsfelder in der Botschaft zum Berufsbildungsgesetz das Berufsfeld Hauswirtschaft gänzlich. Es ist schade, dass es nicht gelungen ist, die Bereiche Gesundheit und Sozialwesen besser zu koordinieren, obwohl das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) es als Daueraufgabe bezeichnet, Berufsverbände zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit zu animieren.
Mit Freude habe ich in der Antwort des Bundesrates gelesen, dass Lehrstellen in Familienhaushalten aus Sicht der Berufsbildung den Lehrstellen in der übrigen Wirtschaft gleichgestellt sind. Nach dieser klaren Aussage war ich dann umso enttäuschter von der Antwort auf meine fünfte Frage. Dem Bundesrat ist es sicher klar, dass die Zeiten, in denen Lehrlinge als billige Arbeitskräfte missbraucht wurden, vorbei sind. Die Lehrstellenbeschlüsse legen ein beredtes Zeugnis davon ab. Im Familienhaushalt, in dem die Auszubildenden ein ganzes Jahr verbringen, werden die Lehrstellen jedes Jahr von den kantonalen Behörden kontrolliert. Die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner müssen eine Berufsprüfung absolviert haben und jährlich Wiederholungskurse besuchen. Wenn also ein Steuerabzug gefordert wird, wie ich dies getan habe, so geht es um die Abgeltung von Mehrleistungen im Interesse des Erhalts dieser Lehrplätze.
Der letzte Teil der Antwort des Bundesrates lässt übrigens Vorurteile durchschimmern, die in dieser Art am Ende des 20. oder gar zu Beginn des 21. Jahrhunderts eigentlich überwunden sein müssten.
Noch einige grundsätzliche Überlegungen: Arbeitsplätze im Familienhaushalt sind - wieder aus Vorurteilen heraus - doppelt besteuert. Der Lohn der Angestellten wird aus einem schon besteuerten Einkommen bezahlt. Auf der Kostenseite - AHV, zweite Säule, Unfallversicherung - werden diese Angestellten aber selbstverständlich gleich behandelt wie alle übrigen, beim Steuerabzug hingegen überwiegen plötzlich sozialpolitische Bedenken. Diese unbefriedigende Situation wird völlig ungerecht, wenn es sich bei diesen Arbeitsplätzen um Ausbildungsplätze handelt. Nicht leugnen lässt sich, dass hohe Einkommen wegen der Steuerprogression von einem solchen Abzug mehr profitieren würden als kleinere. Dieser Schönheitsfehler haftet allerdings auch den Sozialabzügen an.
Ich bin daher mit der Ungleichbehandlung im steuerlichen Bereich nicht zufrieden und deshalb auch von der Antwort auf meine Interpellation nur teilweise befriedigt.