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Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2016-04-26

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-04-26

Wortprotokoll

Wir sind es uns ja gewohnt, dass Herr Köppel der Meinung ist, dass nur seine Sicht der Dinge der Realität entspricht. Lieber Herr Köppel, es handelt sich nicht um eine Erpressung. Wir haben die Wahl, wie bei all diesen Fragen. Wir haben die Wahl. Die Dinge haben einfach ihren Preis, und diesen Preis müssen wir dann auch zu bezahlen bereit sein. Es ist auch so, dass man die Verfassungsmässigkeit auch anders interpretieren kann. Die Kommissionssprecherin hat das vorhin sehr ausführlich dargelegt.

Wir Grünliberalen wollen eine rasche Ratifizierung, eine rasche Umsetzung des Kroatien-Protokolls, und zwar primär aus drei Gründen:

1. Es geht um die Grundsatzfrage, welche Beziehungen wir zur Europäischen Union wollen. Wir Grünliberalen haben uns stets für enge, stabile und belastbare Beziehungen zur Europäischen Union eingesetzt. Der bisher erfolgreiche Weg für diese Beziehungen ist der bilaterale Weg. Teil des bilateralen Wegs ist die Personenfreizügigkeit, und die gibt es nur mit allen Ländern oder mit keinem.

Zur Personenfreizügigkeit hat die Schweizer Stimmbevölkerung wohlgemerkt bereits dreimal klar Ja gesagt: bei der Annahme der Bilateralen im Jahr 2000, bei der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen Mitgliedländer und bei der Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien. Es ging immer - immer! - um den Grundsatz, und darum geht es auch heute bei der Ausdehnung auf Kroatien: um den Grundsatz der Personenfreizügigkeit und um den Grundsatz der Bilateralen. Wir können uns dafür oder dagegen entscheiden, lieber Herr Köppel. Wir können uns dafür oder dagegen entscheiden, und es handelt sich dabei nicht um eine Erpressung. Wir müssen uns einfach bewusst sein, dass alles seinen Preis hat.

Es ist ein Gesamtpaket, zu dem wir Grünliberalen im Sinne des Wohlstandes in unserem Land Ja sagen. Eine Aufrechterhaltung der Diskriminierung von Kroatien würde weder die Europäische Union tolerieren, noch ist sie in unserem Interesse. Wir haben keinen Grund, Kroatien zu diskriminieren. Die Unterzeichnung des Protokolls stand schlicht terminlich zu einem ungünstigen Zeitpunkt, nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 über die Masseneinwanderungs-Initiative, auf der Agenda. Zudem hat der Bundesrat nach dem 9. Februar für die Kroatinnen und Kroaten Sonderkontingente erlassen, um sie materiell nicht zu diskriminieren. Die Zuwanderung dürfte sich also kaum verändern.

Wir waren auch stets der Auffassung, ganz anders als mein Vorredner, dass das Kroatien-Protokoll trotz der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative hätte unterzeichnet werden können. Es handelt sich nämlich materiell nicht um einen neuen Vertrag, sondern um eine Anpassung und Ergänzung.

2. Wir Grünliberalen sind der Auffassung, dass nur eine einvernehmliche Lösung mit der Europäischen Union ein gangbarer Weg für die Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung sein kann. Eine unilaterale Schutzklausel, wie sie der Bundesrat vorschlägt, ist für uns Grünliberale keine Option. Wir wollen diese einvernehmliche Lösung und den laufenden Verhandlungen mit der Europäischen Union eine Chance geben. Es ist auch deshalb richtig, mit der Unterzeichnung des sogenannten Protokolls III zu zeigen, dass wir eine einvernehmliche Lösung finden und wir damit niemanden diskriminieren wollen. Das ist eine zentrale Aussage, die wir heute im Namen des Parlamentes machen sollten.

3. Ein weiterer Grund für unsere Zustimmung ist unser Forschungs- und Innovationsstandort. Die Vollassoziierung der Schweiz an das weltweit grösste Forschungs- und Innovationsförderungsprogramm Horizon 2020 ist für unsere Universitäten, ETH und Forschungsanstalten eminent wichtig. Dabei geht es nicht um die Milchbüchleinrechnung, wie viel wir bezahlen und wie viel wir bekommen, auch wenn die Rechnung für uns positiv ausfällt, sondern um Wettbewerb. Es geht um Wettbewerb unter den Besten, um die Besten, es geht schlicht und einfach um Exzellenz. Wenn wir nach wie vor zu den Besten gehören wollen, dann müssen wir bei diesem Programm dabei sein.

Der Forschungsstandort hat seit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative und der Sistierung des Kroatien-Protokolls empfindlich gelitten. Auch wenn wir eine Übergangslösung gefunden haben, betrifft diese nur einen Teilbereich von Horizon 2020. Von Teil 2 und Teil 3, die zum Beispiel für die Industrie auch wichtig sind, sind wir seit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative ausgeschlossen. Zudem haben der vorübergehende Ausschluss von Horizon 2020 und die Reduktion auf eine Übergangslösung aufgrund der Sistierung des Kroatien-Protokolls bereits zu einer substanziellen Schädigung des Schweizer Forschungs- und Innovationsstandortes geführt. Die Anzahl der Projekte der Schweiz hat sich seit der Sistierung des Kroatien-Protokolls halbiert - sie hat sich halbiert, das ist eine erschreckende Tatsache. Die Unsicherheit über die Perspektiven ist Gift für ambitionierte Forscherinnen und Forscher in unserem Land, für Forscher, die mit ihren innovativen Ideen auch unser Land vorantreiben wollen. Für die Forschung gilt mit der Rechtsunsicherheit dasselbe wie für die Wirtschaft. Man verzichtet auf Gesuche, oder man macht die Gesuche ohne Schweizer Partner, weil sie nicht mehr als verlässlich angeschaut und als Risiko wahrgenommen werden. Oder man stellt die Gesuche einfach von ausländischen Hochschulen aus. Das sind alles mögliche Gründe für den Rückgang.

Das Rad zurückdrehen können wir nicht. Mit der Unterstützung der heutigen Vorlage zu Kroatien können wir aber die Basis dafür legen, dass wir in Zukunft wieder bei der Spitzenforschung im Rahmen von Horizon 2020 dabei sein können. Das ist für unseren Forschungs- und Innovationsstandort und schliesslich auch für unseren Wirtschaftsstandort zentral. Es ist das Gesamte, das zählt und das uns schlussendlich so erfolgreich macht. Aus diesen genannten Gründen sind wir für die rasche Ratifizierung des Kroatien-Protokolls.

Ich gehe jetzt noch auf die Minderheitsanträge ein, die nachher noch debattiert werden.

Den Antrag der Minderheit Riklin Kathy lehnen wir ab, weil er keinen inhaltlichen Mehrwert bringt und materiell keine Bedeutung hat. Es braucht keine kommunikative Anreicherung der Vorlage, wir erachten das nicht als zielführend.

Den Antrag der Minderheit Sommaruga Carlo lehnen wir aus ähnlichen Gründen ab. Selbstverständlich wollen auch wir eine einvernehmliche Lösung mit der Europäischen Union - ich habe das vorhin ausgeführt -, genauso, wie es auch der Bundesrat anstrebt. Eine unilaterale Schutzklausel beispielsweise ist für uns keine Option. Wir haben inhaltlich also keine Differenz zum Minderheitsantrag Sommaruga Carlo, sind aber der Meinung, dass das nicht ins Kroatien-Protokoll gehört.

Den Antrag der Minderheit Reimann Maximilian lehnen wir aus inhaltlichen Gründen ab. Wir waren stets der Auffassung, dass das Kroatien-Protokoll auch nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative hätte umgesetzt werden können. Für uns Grünliberale handelt es sich dabei nicht um einen materiell neuen Vertrag, sondern um eine Ergänzung eines bestehenden. Gerade der Schaden für den Forschungsstandort Schweiz hätte damit verhindert werden können. Der Bundesrat hat sich anders entschieden, wir [PAGE 637] sind nun aber froh, dass wir mit diesem Dossier, das uns heute vorliegt, auf gutem Weg sind. Entsprechend werden wir den Minderheitsantrag Reimann Maximilian ablehnen.