Lexipedia

Reimann Maximilian · Nationalrat · 2016-04-26

Reimann Maximilian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-04-26

Wortprotokoll

Zunächst eine Vorbemerkung an Sie, Frau Bundesrätin: Sie unterstellen, der Minderheitsantrag zu Artikel 3 schränke die Verhandlungsoptionen ein. Das mag Ihre Sicht der Dinge sein. Meine Sicht und die Sicht der Mitunterzeichner des Minderheitsantrages ist die: Wir wollen das höchste Rechtsgut in unserem Land respektieren, und zwar nicht nur halbwegs, sondern von allem Anfang an; das ist unsere Bundesverfassung.

Eine der jüngsten Bestimmungen dieser Verfassung ist nun einmal Artikel 121a zur Steuerung der Zuwanderung. Danach dürfen expressis verbis keine völkerrechtlichen Verträge mehr abgeschlossen werden, die gegen das neue, verfassungsmässig geregelte Zuwanderungsrecht verstossen. Der uns hier vorliegende Bundesbeschluss über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien verstösst nun einmal gegen den neuen Verfassungsartikel.

Sie haben nun aber Eintreten auf diesen Bundesbeschluss beschlossen und schicken sich damit an, einen ersten Schritt in Richtung Verfassungsverstoss zu machen. Mit unserem Minderheitsantrag bieten wir Ihnen einen Ausweg aus diesem Dilemma an, einen Ausweg zudem, der zweifellos auch von Kroatien verstanden wird. Denn er behandelt Kroatien grundsätzlich gleich wie die übrigen EU-Staaten nach Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen zu besagtem Verfassungsartikel 121a. Das Mittel, das Instrument dazu ist die Inkraftsetzung dieses Bundesbeschlusses. Demzufolge schlagen wir Ihnen vor, den Bundesbeschluss und damit die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf Kroatien erst in Kraft zu setzen, wenn die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 121a der Bundesverfassung umgesetzt sind. Das ist eine faire Lösung.

Verkompliziert werden könnte diese Lösung allerdings, wenn es zwischen dem Verfassungstext von Artikel 121a und dessen Ausführungsbestimmungen zu einer oder mehreren Unvereinbarkeiten kommen würde. Dann würde auch dieser Bundesbeschluss betreffend Kroatien in Widerspruch zur Verfassung stehen, und deshalb dürfen wir ihn nicht im Voraus in Kraft setzen. Die antragstellende Minderheit will also nichts anderes als die Respektierung der Verfassung.

Wer anderer Meinung ist, müsste konsequenterweise vorgängig die Verfassung ändern, Artikel 121a aufheben, wie es die Rasa-Initiative anstrebt, oder diesen Artikel revidieren, wie es gestern an einer Medienkonferenz des Gremiums Foraus propagiert worden ist. Das wäre rechtsstaatlich der korrekte Weg, und dieser deckt sich inhaltlich auch mit unserem Minderheitsantrag. Hüten wir uns aber, die Verfassung auf Vorschuss zu brechen - zuwarten mit der Inkraftsetzung ist folglich ein Gebot der Stunde.