Vogler Karl · Nationalrat · 2016-04-26
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-04-26
Wortprotokoll
Nachdem die Initiative umfassend vorgestellt worden ist, beschränke ich meine Ausführungen auf den indirekten Gegenvorschlag, das heisst auf das Bundesgesetz.
Die ganze vor uns liegende Thematik berührt und macht betroffen. Immer wieder stellt sich die eine Frage, die mich und andere beschäftigt: Wie konnte solches Unrecht geschehen, bis in die jüngste Vergangenheit, in einem vermeintlich hochentwickelten Rechtsstaat, in der zivilisierten Gesellschaft Schweiz? Warum schwieg, vertuschte und verharmloste man? Warum liess man solches Unrecht zu?
Dabei geht es nicht um Verhaltensweisen, die heute als unangemessen beurteilt werden, früher aber gesellschaftlich akzeptiert waren und bei denen es deshalb problematisch wäre, heute darüber zu urteilen. Es geht vielmehr um Verhaltensweisen gegenüber Personen, deren körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit oder deren geistige Entwicklung unmittelbar und schwer beeinträchtigt worden sind, beispielsweise durch massive Gewaltanwendung, sexuellen Missbrauch, wirtschaftliche Ausbeutung oder gezielte Behinderung der persönlichen Entwicklung. Ich verweise auf Artikel 2 Buchstabe d des Entwurfes zum Bundesgesetz. Es geht also in den meisten Fällen um auch aus damaliger Sicht strafrechtlich relevante Sachverhalte.
Es betrifft dies Verdingkinder, die gedemütigt und misshandelt wurden oder Gewalt und sexuellen Missbrauch erlebt [PAGE 656] haben; es betrifft nicht diejenigen, die anständig oder einigermassen anständig behandelt wurden. Solche gab es glücklicherweise ebenfalls. Es geht um Personen, an denen unter Druck Medikamentenversuche durchgeführt wurden oder die Zwangssterilisationen, Zwangskastrationen und Zwangsabtreibungen erfuhren. Weiter geht es um Personen, denen unter Druck die Kinder weggenommen wurden, und schliesslich um Menschen, die ohne Urteil in ein Gefängnis oder in eine Anstalt gesteckt wurden, oft jahrelang.
Diese Tragödien, die Tausende von Menschen in unserem Land erlitten, damit rechtfertigen zu wollen, dass solches halt damaligem Recht entsprochen habe, wie das ein Teil der Minderheit tut, ist nicht nur falsch, sondern es ist auch zynisch und zeugt von mangelndem Respekt gegenüber diesen Opfern.
Auch der Einwand, es sei ja nicht der Bund gewesen, der sich in der Verantwortung befunden habe, weshalb die finanzielle Wiedergutmachung nicht von diesem zu leisten sei, zielt ins Leere. Denn ein endloser Streit darüber, wer für die finanziellen Entschädigungen aufzukommen hat, dient den Opfern nicht. Diese sind, es wurde gesagt, bereits alt, in den meisten Fällen auch gebrechlich. Viele sind bereits verstorben. Die Überlebenden benötigen den Solidaritätsbeitrag jetzt. Allein die Anerkennung des den Opfern zugefügten Unrechts reicht nicht aus, um dieses zu sühnen. Dafür reicht an sich auch ein Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 300 Millionen Franken nicht aus. Aber es ist das immerhin ein substanzieller Beitrag zur Sühne.
Neben der Anerkennung des Unrechts und dem Solidaritätsbeitrag sind für die Opfer gleichfalls wichtig die im Bundesgesetz vorgesehene Archivierung und die Akteneinsicht, gleich wie auch die Beratung und Unterstützung der Opfer durch kantonale Anlaufstellen sowie die wissenschaftliche Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Schweizer Geschichte und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit. Es ist wichtig, dass Erkenntnisse, die im Rahmen der wissenschaftlichen Aufarbeitung gemacht werden, an die Öffentlichkeit gelangen.
Zusammengefasst erachtet die CVP-Fraktion das Bundesgesetz als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative als bessere Variante. Das Bundesgesetz ist rasch einführbar, zielführend und berücksichtigt die wesentlichen Anliegen der Initiative. Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie entsprechend, auf dieses einzutreten und ihm zuzustimmen. Das gilt selbstredend auch für den Bundesbeschluss betreffend die diesbezügliche Finanzierung.