Hardegger Thomas · Nationalrat · 2016-04-26
Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-04-26
Wortprotokoll
Geld kann das Unrecht nicht rückgängig machen. Menschen wurden erniedrigt, ausgebeutet und in ihrer körperlichen und geistigen Integrität schwer verletzt; ihr eigener Wille wurde gebrochen. Bis 1981 wurde Menschen ihre Würde genommen, ohne dass sie die Möglichkeit hatten, sich dagegen zu wehren.
Gerade weil es die Verpflichtung des Staates, der Gemeinschaft ist, die Würde eines jeden Menschen zu achten und zu schützen, sind die Vergehen in der Vergangenheit unentschuldbar. Auch wenn vielen Personen in den Behörden, die diese fatalen Entscheide fällten, keine boshafte Absicht nachgewiesen werden kann, auch wenn allenfalls sogar gutgläubiges Handeln Ursache dafür war und sie innerhalb der Rechtsordnung handelten, so bleibt es dabei, dass mit diesen Entscheiden der Würde des Menschen Unrecht getan wurde. In der Folge sind schwierige Lebensläufe vorgezeichnet worden, die Selbstachtung ging verloren, und Hilferufe blieben ungehört.
Wir können das Unrecht nicht ungeschehen machen, wir können uns aber als Gesellschaft unserer Verantwortung bewusst werden und versuchen, das wiedergutzumachen, was heute, so viele Jahre später, noch möglich ist, zuerst im menschlichen und gesellschaftlichen Umgang mit den Geschehnissen, dann auch im wirtschaftlichen Bereich. Gerade deshalb ist das Bundesgesetz über die Aufarbeitung so wichtig. Damit wird das Unrecht anerkannt, für Unterstützung bei der Rehabilitation und für wissenschaftliche Aufarbeitung gesorgt und ein bescheidener Solidaritätsbeitrag geleistet.
Als Vertreter einer Gemeinde, der dort lange Jahre im Schulamt war, weiss ich, in welcher Atmosphäre Vormundschaftsbehörden wohlmeinende oder auch strafende Urteile gefällt haben. Bis 1981 geschah das ohne die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen das Urteil zu ergreifen. Die wissenschaftliche Aufarbeitung ist deshalb enorm wichtig, und die Diskussion über die Erkenntnisse daraus soll mithelfen, dass sich systematische Verletzungen der Menschenwürde nicht wiederholen: bei Betagten, bei Menschen mit Behinderung, bei verhaltensauffälligen Jugendlichen, bei denen die Würde und die Selbstbestimmung leicht der Wirtschaftlichkeit geopfert werden.
Ich habe vorhin ausgeführt, dass zugefügtes seelisches Leid nicht entschädigt werden kann. Auch die wirtschaftlichen Schäden wären in gewissen Fällen nur mit sehr grossen Summen ersetzbar. Darauf verzichtet das Bundesgesetz, es beschränkt sich auf eine symbolische Anerkennung des Schadens. Wenn einem jungen Menschen eine Ausbildung verwehrt wurde, so sind Berufskarrieren und damit ein anständiger Lohn und der Aufbau eines Altersguthabens nie möglich geworden. Die vorgesehenen Solidaritätsbeiträge, die in der Summe auf 300 Millionen Franken begrenzt sind, werden ein Tropfen auf den heissen Stein bleiben, umso mehr, als viele Anspruchsberechtigte betagt und in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Das Parlament schickt sich an, mit der Unternehmenssteuerreform III die Bundeskasse jährlich um 4 Milliarden Franken zu erleichtern. Demgegenüber werden für die Wiedergutmachung während vier Jahren 300 Millionen zur Verfügung gestellt. Das ist wahrlich nicht gerade eine grosszügige Summe, nur ein symbolischer Akt halt.
Es bleibt eine bescheidene Wiedergutmachung, deshalb sollte dem Bundesgesetz und dem Bundesbeschluss einstimmig zugestimmt werden.