Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · 2016-04-27
Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-04-27
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Rusconi will das Tierschutzgesetz dahingehend ändern, dass eine Deklarationspflicht für alle Produkte aus getöteten Tieren eingeführt wird, die aus dem Ausland importiert, für den menschlichen Konsum bestimmt und nicht gemäss den Standards des schweizerischen Tierschutzgesetzes produziert worden sind. Trotz grossem Verständnis dafür, dass für in- und ausländische Produzenten gleich lange Spiesse gelten sollen, empfiehlt Ihnen die Minderheit der WBK-NR, in Übereinstimmung mit der WBK-SR, der Initiative keine Folge zu geben.
Die Minderheit ist aus folgenden Gründen gegen die vorgesehene Änderung: Immer wieder werden Stimmen laut, gerade auch vonseiten der Landwirtschaft, die sich darüber beklagen, dass diese überreguliert und unzähligen sinnlosen Kontrollen unterworfen sei. Wenn wir nun dieser parlamentarischen Initiative Folge geben, tun wir genau das, was wir im Inland ansonsten harsch kritisieren: Wir setzen einen mächtigen Verwaltungsapparat in Gang, mit Zertifizierungsstellen. Zudem würde jegliche Garantie dafür fehlen, dass im Ausland vom Stall bis zum Schlachthof unsere Schweizer Gesetze eingehalten werden. Wie und wer soll das alles kontrollieren? Wie sollen Schweizer Behörden die Einhaltung der Schweizer Tierschutzgesetzgebung im Ausland überprüfen können? Anstatt für ausländische Produzenten die gleichen Auflagen einzuführen, wäre es klüger und zielführender, im Inland für sinnvolle Entlastungen der einheimischen Produzenten zu sorgen, ohne unsere eigenen Qualitätsstandards infrage zu stellen. Bei einer Einführung von [PAGE 691] zusätzlichen Kennzeichnungen entstünde ein enormer Aufwand, sowohl für die Wirtschaft als auch für die Vollzugsbehörden. Jede Kennzeichnungspflicht müsste nämlich hinsichtlich des Verhältnismässigkeitsgebotes geprüft werden, namentlich nach dem WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse und den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der EU im Rahmen des Agrarabkommens. Ein zusätzliches Handelshemmnis würde damit geschaffen.
Es geht nicht darum, sich gegen Transparenz oder zusätzliche Informationen zu wehren. Der Konsument weiss aber bereits heute, dass im Ausland produziertes Fleisch häufig nicht den Produktionsstandards unseres einheimischen Fleisches entspricht. Für den Konsumenten gäbe es bei diesem unverhältnismässigen Zusatzaufwand also nicht einmal einen Informationsgewinn.
Meistens spielt überdies nicht die Form der Haltung, sondern nur der Preis eine Rolle für den Kauf oder Nichtkauf eines Produkts. Warum gibt es wohl bereits heute auch für Fleisch einen immensen Einkaufstourismus im grenznahen Ausland? Viel wirksamer sind Nachrichten über skandalöse ausländische Hühnerhaltungen, über Pferde- statt Rindfleisch in Lasagne oder ähnliche Missbräuche. Solche Infos lassen den Verbrauch schlagartig einbrechen und sensibilisieren den Konsumenten gleichzeitig für den Kauf von Fleisch aus qualitativ hochstehender Produktion. Wenn via Medien Licht in die partielle Dunkelheit der ausländischen Produktion gebracht werden kann, so wird der einheimische Fleischabsatz dadurch bedeutend nachhaltiger gefördert als durch neue Auflagen zur Deklaration.
Abgesehen davon ist es auch jetzt nicht so, dass jegliches Fleisch von Hühnern und Kälbern unkontrolliert auf den Schweizer Tellern landet. Artikel 16a des Landwirtschaftsgesetzes und Artikel 21 des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände ermöglichen die freiwillige Positivdeklaration auch für ausländische Lebensmittel. Diese beiden Artikel erlauben es den Produzenten, ihre Produkte aufzuwerten, indem sie die Konsumentinnen und Konsumenten auf den Etiketten darauf hinweisen, dass die Produktionsmethoden der schweizerischen Gesetzgebung entsprechen. Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes hingegen sieht zudem bereits heute vor, dass auf importierten Produkten eine allfällige Nichtkonformität mit den Schweizer Vorschriften deklariert werden muss. So müssen also Erzeugnisse, die aus einer Produktion stammen, die in der Schweiz verboten ist, klar als solche beschriftet sein. Es wäre unverhältnismässig und nicht zielführend, weitere Gesetzesanpassungen vorzunehmen.
Das Problem liesse sich überhaupt ganz einfach lösen. Wem nämlich Tierschutz und tiergerechte Produktion unabhängig vom Preis wirklich echte und ehrliche Anliegen sind, der isst nur Schweizer Fleisch.
Sagen Sie Nein zu noch mehr Bürokratie und zu einem unkontrollierbaren Amtsschimmel, und geben Sie der parlamentarischen Initiative keine Folge!