Munz Martina · Nationalrat · 2016-04-27
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-04-27
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Rusconi verlangt eine Deklaration von importiertem Fleisch und Fisch, sofern die entsprechenden Produkte nicht nach den in der Schweiz geltenden Richtlinien produziert wurden. Die Kommission bittet Sie mit 16 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben.
Was will die Initiative? Es geht um Transparenz und Fairness bei Fleischerzeugnissen. Es geht ausdrücklich um eine Deklaration und nicht um ein Verbot. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben ein Anrecht auf Information. Transparenz ist wichtig. Importiertes Fleisch soll deklariert werden mit dem Hinweis "Nicht nach Schweizer Richtlinien produziert". Die Konsumentinnen und Konsumenten wünschen gesundes Fleisch, nicht Fleisch von Tieren aus tierquälerischer Haltung und nicht Fleisch von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Organismen gefüttert wurden. Die Bevölkerung will wissen, was sie einkauft und was auf dem Teller landet. Sie hat sehr bewusst strengen Tierschutzvorschriften in der Schweiz zugestimmt.
Es geht hier aber auch um Fairness gegenüber der Schweizer Landwirtschaft. Die Betriebe müssen mit den hohen Anforderungen bezüglich Tierschutz zurechtkommen. Die Schweizer Landwirtschaft verzichtet damit teilweise auf günstigere Produktionsmethoden. Unsere Auflagen verteuern die Produktion in der Schweiz. Für importiertes Fleisch gelten diese Anforderungen nicht. Es ist deshalb nur fair gegenüber unseren Landwirten und Landwirtinnen, wenn Produkte aus dem Ausland deklariert werden müssen, sofern sie nicht nach Schweizer Richtlinien produziert wurden. Erst mit dieser Deklaration wird das Schweizer Fleisch mit dem ausländischen Schnäppchen-Fleisch vergleichbar und erhält eine faire Chance bei den Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Minderheit der Kommission bemängelte vor allem, dass der Aufwand für die Deklaration gross sei und die Kontrollen aufwendig seien. Sie befürchtet eine Zunahme der Bürokratie. Diese Argumentation wurde vor allem aus Sicht der Landwirtschaft nicht verstanden. Der tatsächlich grosse Aufwand liegt heute bei den Bauern, die sich an strengere Schweizer Auflagen halten müssen. Von den Importeuren würde neu lediglich verlangt, dass auf der Etikette steht: "Nicht nach Schweizer Richtlinien produziert". Dazu braucht es keine aufwendigen Kontrollen. Wir setzen also keine Bürokratie in Gang. Importeure, die diesen Aufdruck vermeiden wollen, müssen selber einen entsprechenden Nachweis erbringen. Unserer Landwirtschaft werden hohe Auflagen gemacht. Die Importeure sollen deshalb auch in die Pflicht genommen werden können.
Die parlamentarische Initiative wurde am 19. September 2013 eingereicht. Die WBK-NR hat im August 2014 mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Initiative Folge gegeben. Gleichzeitig hat sie mit einem Postulat (14.3669) einen Bericht in Auftrag gegeben, der die Positivdeklaration für ausländische Lebensmittel prüfen soll. Die ständerätliche Schwesterkommission hat im Januar vor einem Jahr mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Initiative keine Folge gegeben. In der Diskussion wurde auf den erwarteten Bericht zur Positivdeklaration verwiesen.
Nachdem der Bericht zum Postulat im letzten Dezember vorlag, hat die WBK-NR die Beratung wieder aufgenommen. Der Bericht kommt klar zum Schluss, dass für Positivdeklarationen für ausländische Lebensmittel keine Gesetzesanpassungen nötig sind. Die Positivdeklaration stand schon immer zur Verfügung, sie löst aber das Problem nicht. Deshalb blieb die Kommission bei ihrer ursprünglichen Haltung und hat der Initiative mehrheitlich Folge gegeben.
Die Kommission bittet Sie mit 16 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben und damit mehr Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten zu schaffen und mehr Fairness gegenüber der Landwirtschaft zu zeigen.