Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2016-04-27
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-04-27
Wortprotokoll
Namens der Minderheit bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative aus grundsätzlichen und finanziellen Überlegungen keine Folge zu geben.
Das System der Arbeitslosenversicherung ist klar darauf ausgelegt, dann Unterstützung zu bieten, wenn jemand - aus welchen Gründen auch immer - arbeitslos geworden ist. Die Vorbereitung auf das Erwerbsleben oder die Reintegration von Personen, die über lange Zeit nicht mehr gearbeitet haben, ist nicht Aufgabe und Zweck der Arbeitslosenversicherung. Ein Wiedereinstieg nach längerem Erwerbsunterbruch kommt aus der Sicht der Arbeitslosenversicherung einem Neueinstieg gleich, für den es keine Unterstützung gibt. [PAGE 696]
Die parlamentarische Initiative Maire Jacques-André käme einem Paradigmenwechsel gleich, der die Arbeitslosenversicherung wohl sehr teuer zu stehen käme. So will Kollege Maire das Zielpublikum von der Erfüllung der folgenden Kriterien, die alle beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum angemeldeten arbeitslosen Personen einhalten müssen, vorläufig befreien: vermittlungsfähig sein, sofort jede zumutbare Arbeit annehmen und jeden Monat nachweisen, dass sie auf Arbeitsuche sind.
Massnahmen im Vorfeld des erstmaligen Berufseinstieges finanzieren zu müssen öffnet Tür und Tor für weitere Leistungen. Das kann sich die Arbeitslosenversicherung einfach nicht leisten - ausser man denkt bereits an eine Beitragserhöhung, welche wohl über Lohnprozente finanziert werden müsste, und das in einer wirtschaftlich mehr als angespannten Zeit; das geht gar nicht. Man muss auch bedenken, dass die Arbeitslosenzahlen leider am Steigen sind, und das wird die finanziellen Ressourcen ohnehin wieder entsprechend mehr beanspruchen.
Bezüglich Finanzen, das kennen Sie, sind wir immer noch in einer angespannten Lage. Deshalb ist es wichtig und dringlich, dass wir uns vorausschauend auf die Kernaufgaben der Arbeitslosenversicherung konzentrieren und keine Erweiterungen planen, die gar nicht nötig sind oder gar noch Beitragserhöhungen nach sich ziehen könnten. Gar nicht nötig sind sie, wie wir in der Kommission von der Verwaltung erfahren haben, weil der Spielraum der Arbeitslosenversicherung in den Kantonen entsprechend weit ist und die von der parlamentarischen Initiative geforderten Anliegen bereits zumindest teilweise umgesetzt werden können.
Auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates lehnt diese parlamentarische Initiative ab. Sie sieht keinen Handlungsbedarf und weist auf die bereits bestehenden bewährten Instrumente für die betroffenen Personen hin.
Der Fachkräftemangel wird immer wieder gerne als Argument herangezogen, um damit gewisse Anliegen durchzusetzen. Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative lösen wir aber auch dieses Problem leider nicht. Es kann nicht sein, dass die Arbeitslosenversicherung dazu herangezogen werden kann, einer Person nach vielen Jahren der Nichtberufstätigkeit die Weiterbildung zu finanzieren, denn diese Ausweitung der Ansprüche ist nicht die Aufgabe der Arbeitslosenversicherung, weil auch die Finanzierung nicht darauf ausgerichtet ist. Die Kernaufgabe der Arbeitslosenversicherung ist nach wie vor die Wiedereingliederung der arbeitslosen Personen, und daran wollen wir, die Minderheit, festhalten. Schlussendlich ist man auch für sich selber verantwortlich und kann sich auch einmal aus eigener Motivation und auf eigene Kosten weiterbilden, ohne immer gleich auf staatliche Unterstützung zu pochen.
Aus all den genannten Gründen bitte ich Sie namens der Minderheit, der parlamentarischen Initiative Maire Jacques-André keine Folge zu geben.