Ritter Markus · Nationalrat · 2016-04-27
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2016-04-27
Wortprotokoll
Bei den Übergangsbestimmungen gemäss Artikel 205f des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und gemäss Artikel 78f des Steuerharmonisierungsgesetzes geht es darum, eine Lücke zu schliessen. Es wurde nun immer wieder erwähnt: Jahrzehntelang galt eine klare Rechtslage mit einer schweizweit einheitlichen Praxis. Das Bundesgericht hat aber mit dem Urteil vom 2. Dezember 2011 die Praxis geändert. Wenn wir jetzt eine neue gesetzliche Bestimmung beschliessen, werden erst Fälle, die sich nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zugetragen haben, nach diesem neuen Gesetz beurteilt. In der Wirkung ist die Situation so, dass das Bundesgerichtsurteil sofort gilt, auch für Fälle, die im alten Recht entstanden sind, als man noch nicht wissen konnte, dass sich hier etwas ändern würde. Uns sind viele solche Fälle bekannt.
Wenn wir das neue Gesetz beschliessen, wird es eine Lücke geben, bis es in Kraft tritt. Es wäre sehr stossend, wenn die Fälle, die jetzt noch offen sind - viele Kantone haben die Veranlagung sistiert, zum Beispiel die Kantone Luzern und Wallis -, noch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes beurteilt werden müssten, auch wenn das neue Gesetz schon beschlossen wäre. Diese Übergangsbestimmungen haben auch für die Rechtsprechung eine hohe Bedeutung. Hier gilt es, mit diesen Übergangsbestimmungen nun Klarheit zu schaffen.
Die CVP-Fraktion wird sowohl bei Artikel 205f des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer als auch bei Artikel 78f des Steuerharmonisierungsgesetzes der Mehrheit folgen und bittet Sie, dasselbe zu tun.