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Jans Beat · Nationalrat · 2016-04-27

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-04-27

Wortprotokoll

Jetzt wird es technisch: Es geht um Artikel 205f des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und um Artikel 78f des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden. Das sind beides Übergangsbestimmungen. Die Mehrheit verlangt eine Rückwirkung. Sie will die Lücke stopfen, die zwischen dem Bundesgerichtsentscheid und der Rechtsetzung, die wir jetzt beschliessen, entstanden ist. Es soll also niemand so veranlagt werden, wie es das Bundesgericht entschieden hatte.

Solche Rückwirkungen sind sehr problematisch; wir haben es in diesem Saal schon öfters gehört. Man muss sich solche Entscheide gut überlegen, denn wenn man Gesetze rückwirkend beschliesst, kann das durchaus zu einer gewissen Willkür führen, weil dies die Rechtsgleichheit verletzen kann.

Die Mehrheit macht jetzt geltend, genau das sei ja der Grund, warum sie die Lücke stopfen wolle: Es solle niemand anders behandelt werden. Damit liegt sie falsch. Es gab inzwischen schon einige Veranlagungen nach dem Recht gemäss dem Bundesgerichtsentscheid. Wenn Sie jetzt hier die Rückwirkung beschliessen, dann schaffen Sie eine neue Ungerechtigkeit. Das sollten Sie nicht tun.

Wir sollten in diesem Rat Rückwirkungen nur dann beschliessen, wenn sie bestimmten Regeln folgen. Diese Regeln sind hier nicht erfüllt. Das sagt auch der Bundesrat in seiner Botschaft ganz ausdrücklich. Das Kriterium der zeitlichen Mässigkeit ist nicht erfüllt, und das Kriterium der fiskalischen Gründe ist in diesem Fall ebenfalls nicht erfüllt. Auch wenn dies zugunsten der Betroffenen ist, verletzen wir hier die Regelungen, die normalerweise für Rückwirkungen gelten.

Ich bitte Sie, das nicht zu tun und die Rückwirkung abzulehnen.