Schwander Pirmin · Nationalrat · 2016-05-30
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-05-30
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion ist grossmehrheitlich gegen diese Vorlage, und zwar aus zwei wesentlichen Gründen.
2005 wurde im Abstimmungskampf über die eingetragene Partnerschaft versprochen, beim Adoptionsrecht werde nichts geändert. Heute heisst es, dass das Adoptionsrecht an die gesellschaftspolitischen Änderungen anzupassen und der Sprung ins 21. Jahrhundert jetzt zu tun sei, denn das Recht solle für die Menschen von heute da sein. Diesen Satz können wir selbstverständlich unterstützen. Aber ich [PAGE 722] möchte Sie daran erinnern: Auch das Jahr 2005 war bereits im 21. Jahrhundert.
Es geht nach Ansicht der SVP nicht um die Frage, ob ein Kind bei gleichgeschlechtlichen Paaren gut aufgehoben ist oder nicht. Selbstverständlich kann sich ein Kind bei einem gleichgeschlechtlichen Paar wohler fühlen als in einer Familie mit wild zerstrittenen Eltern. Es muss die Frage gestellt werden - diese Frage müssen wir vorerst einmal eingehend diskutieren -, worum es überhaupt geht, wenn wir sagen, das Kindeswohl stehe im Vordergrund oder es bestehe eine Kindeswohlgefährdung. Wir sagen zwar einfach, das stehe im Vordergrund; als Gesetzgeber sind wir aber offenbar nicht in der Lage, diese Frage klärend zu diskutieren, bevor wir einen weiteren Schritt im Adoptionsrecht machen. Klärend diskutieren müssten wir diese Frage für die Gerichte und für die Behörden, die sich damit beschäftigen müssen, denn wenn ich Diskussionen führe, dann stelle ich fest, dass unter den Begriffen "Kindeswohl" und "Kindeswohlgefährdung" jeder etwas anderes versteht. Da kann es nicht sein, dass wir die Gesetze einfach weiterführen.
Die Diskussion, worum es beim Kindeswohl oder bei der Gefährdung des Kindeswohls geht, muss geführt werden, besonders den Streitfall betreffend. Auch hier sind Streitfälle vorprogrammiert, denn in bestimmten Fällen muss die Behörde die Zustimmung für die Adoption geben. Und genau für diese Fälle muss die Behörde wissen, was "Kindeswohl" und was "Kindeswohlgefährdung" tatsächlich bedeutet. Wir als Gesetzgeber können es nicht zulassen, dass wir einfach das Adoptionsrecht ausweiten, ohne diese Frage einmal diskutiert zu haben. Ich erinnere daran: Wir haben das Kindeswohl auch in den Vordergrund gestellt, als wir das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall eingeführt haben, und ich kann Ihnen jetzt schon sagen, dass diese Streitfälle, die wir betreffend das gemeinsame Sorgerecht jetzt schon haben, keinem Kind helfen, im Gegenteil! Wir haben die Problematik im Bereich gemeinsames Sorgerecht noch verschärft, wenn es um das Kindeswohl geht, und überhaupt kein Problem gelöst. Wir müssen uns die Frage stellen: Was machen wir? Oder wie wollen wir eine Regelung für den Streitfall aufstellen? Alles andere müssten wir ja nicht regeln. Aber für den Streitfall brauchen wir einigermassen verbindliche Regeln, und dafür braucht es auch die Regel, was wir unter "Kindeswohl" verstehen.
Es geht auch um die faktische Lebensgemeinschaft. Das geht unseres Erachtens viel zu weit. Wir erachten es als zumutbar, dass Personen, die beabsichtigen, das Kind ihres Lebenspartners oder ihrer Lebenspartnerin zu adoptieren, vorab den Ehebund schliessen oder ihre Partnerschaft eintragen lassen. Praktisch ist es denn auch sehr schwierig, den Begriff der faktischen Lebensgemeinschaft rechtsgültig festzulegen. Auch da gibt es wieder Streitfälle, bzw. da programmieren wir Streitfälle noch und noch. Es gibt Paare, die miteinander wohnen, aber getrennt leben, ein getrenntes Leben führen. Es gibt Paare, die getrennte Wohnsitze haben, aber eine faktische Lebensgemeinschaft bilden. Es lassen sich also keine brauchbaren Kriterien aufstellen, welche umschreiben, was eine faktische Lebensgemeinschaft ist.
Aus diesen zwei wesentlichen Gründen appelliere ich an diesen Rat und auch deshalb, weil wir jetzt bei verschiedenen Gesetzgebungen Revisionen gemacht haben, die nicht zum Wohl des Kindes waren. Wer das nicht glaubt, kann gerne jedes Wochenende mit mir mitkommen und sich in der Realität anschauen, wie es den entsprechenden Kindern geht. Er kann mitkommen, er kann sich anmelden; ich mache eine Liste. Ich kann Ihnen garantieren, dass Sie berührt sein werden von all diesen Fällen, die täglich in unserer Gemeinschaft, in unserer Gesellschaft passieren. Ich bitte Sie, vorerst die Frage zu diskutieren: "Was ist das Kindeswohl, was verstehen wir unter Kindeswohlgefährdung?", bevor wir weitere Schritte im Adoptionsrecht machen, bevor wir weitere Schritte im Kindesschutzbereich machen, bevor wir weitere Schritte im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht machen. Diese Fragen müssen wir diskutieren.
Ich bitte Sie, den Anträgen von SVP-Seite zu folgen.