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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-05-30

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-05-30

Wortprotokoll

Es geht hier um die Adoption einer volljährigen Person. Die Grundvoraussetzung dafür ist nach geltendem Recht, dass die adoptionswillige Person die zu adoptierende volljährige Person während ihrer Minderjährigkeit betreut oder gepflegt hat oder dass die beiden in einem gemeinsamen Haushalt zusammengelebt haben und zusätzlich andere wichtige Gründe vorliegen, die für eine Adoption sprechen. [PAGE 734]

Vorhin ist bereits erwähnt worden, dass, während die Pflegezeit bei der Minderjährigenadoption von zwei auf ein Jahr gesenkt worden ist - das hat man schon im Jahr 2003 gemacht -, die Erwachsenenadoption diesbezüglich keine Anpassung erfahren hat. In Analogie zur Minderjährigenadoption sieht der Entwurf nun ebenfalls eine einjährige Zeit des Zusammenlebens vor. Mein Vorredner hat es gesagt: Es gibt keinen sachlichen Grund, bei einer Erwachsenenadoption eine längere Betreuungszeit zu verlangen als bei einer Adoption einer minderjährigen Person.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen.