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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-05-30

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-05-30

Wortprotokoll

Ja, selbstverständlich, vorausgesetzt, dass der Vater noch lebt, wie Sie sagen. Der Vater müsste sich dann auch um das Kind kümmern.

Wenn aber das Kind zehn Jahre seiner Kindheit mit dem neuen Partner der Mutter verbracht hat und sein leiblicher Vater, aus welchen Gründen auch immer, mit der Adoption einverstanden war - er müsste ja einverstanden sein! - und während dieser zehn Jahre keinen Kontakt mehr zum Kind hatte, stellt sich aus Sicht des Kindes eine andere Frage, wenn es seine leibliche Mutter verliert. Möchten Sie nicht auch, dass es dann möglich ist, dass das Kind die stabile Beziehung mit dem neuen Partner weiterführt? Oder wollen Sie dann den leiblichen Vater zurückholen, der vielleicht irgendwo im Ausland ist und keinen Kontakt mehr zu dem Kind hat?

Hinter dem Entwurf stehen natürlich diese Überlegungen, aber im Sinne der Absicherung des Kindes. Noch einmal: Wir sprechen hier nur von den Adoptionsvoraussetzungen! Wenn die neue Beziehung der Mutter für das Kind nicht gut ist und eine Adoption nicht dem Kindeswohl dient, dann soll es weiterhin keine Adoptionsmöglichkeit geben. Wenn aber der Antrag der Minderheit Guhl unterstützt wird, ist es faktisch so, dass für den neuen Partner der Mutter, der eben bereit ist, eine eheähnliche Beziehung und auch eine Vaterrolle zu leben, nicht einmal die Möglichkeit besteht, das Kind zu adoptieren.