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preparatory:AB 19860

Günter Paul · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-14

Wortprotokoll

Unser Geschäftsverkehrsgesetz sieht in Artikel 55 vor, dass Untersuchungskommissionen beider Räte eingesetzt werden können, wenn "Vorkommnisse von grosser Tragweite in der Bundesverwaltung der besonderen Klärung durch die Bundesversammlung" bedürfen. Das Swissair-Debakel ist zweifellos ein Vorkommnis von grosser Tragweite, aber es steht ebenso ausser Zweifel, dass es kein Vorkommnis in der Bundesverwaltung ist. Es mag ja durchaus sein, dass im Verlaufe des Swissair-Debakels auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt Fehler gemacht hat. Aber alle in der Schweiz wissen, warum die Swissair gestrandet ist: wegen der katastrophalen Führungsfehler des Unternehmens und seines Verwaltungsrates. Erste Priorität hat daher das Aufdecken dieser Fehler. Da sich eine PUK von ihrer Aufgabe her ja mit der Bundesverwaltung beschäftigen muss, kann sie wenig dazu beitragen.

Im Gegenteil: Durch die Art ihrer Untersuchung würde sie unweigerlich dazu beitragen, die eigentliche Verantwortung zu verschleiern, indem in der Folge vor allem von der Bundesverwaltung und dem Bundesrat, nicht aber von den eigentlichen Verantwortlichen bei der Swissair gesprochen würde. Zwar ist es, wie gesagt, richtig, abzuklären, ob die Bundesverwaltung aus der Katastrophe nicht auch Lehren ziehen kann, aber dazu braucht es keine PUK. Der Kommissionssprecher französischer Zunge hat Ihnen schon gesagt: Eine Subkommission der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates nimmt sich dieser Fragen seit Oktober 2001 kompetent an.

Ich rufe Ihnen in Erinnerung, dass die Kompetenzen einer Geschäftsprüfungsdelegation nahe an diejenigen der PUK herankommen. Der Unterschied, Herr Baader, liegt nicht darin, dass sie keine Zeugen einvernehmen kann; sie kann nur keine kantonalen Beamten als Zeugen einvernehmen. Aber Privatpersonen kann sie einvernehmen und Bundesbeamte auch. Man müsste den kantonalen Beamten suchen, der im Swissair-Debakel eine so wichtige Rolle spielt, dass er als Zeuge einvernommen werden muss.

[PAGE 249] Bei der PUK EJPD ging es um wesentlich wichtigere Sachen, und wir haben einen einzigen Zeugen einvernommen, weil sich herausstellte, dass das für die PUK nicht gut ist und dass die anderen Wege schneller zum Ziel führen.

Wenn wir uns ansehen, was die GPK des Ständerates untersuchen will, und uns vor Augen halten, dass sie grosse Kompetenzen hat, dann ist es einleuchtend, dass das Gesuch für die Einsetzung einer PUK - jetzt noch, hier - fehl am Platze ist. Die GPK-SR startete am 19. Oktober 2001 und untersuchte z. B. folgende Fragen - wir haben sie vorhin vonseiten der Initianten gehört -: Wie kam es zur erneuten Erteilung der Konzession Ende 2000? Welche Instrumente hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt, um die Aufsicht auszuüben? Dann ging es um Fragen in Bezug auf die Wahrnehmung der Auskunfts- und Meldepflicht und der Kenntnis der Bundesorgane bezüglich der Finanzsituation im Zeitpunkt der Neuerteilung der Konzession. Die Kommission hat dann eine zweite Fragenrunde zur Kontrolle des Bundesamtes für Zivilluftfahrt bei Crossair und Swissair angehängt, die Crossair-Unfälle und deren Folgen für die Aufsicht kamen ins Visier, aber auch die Unterschiede der Sicherheitsstandards bei Crossair und Swissair, die Erweiterung der Betriebsbewilligung der Crossair, die Ursachen des Groundings, Gegenstand und Neuausrichtung der Sonderprüfung in der Untersuchung des Sachwalters, die Verflechtung auch des Bundesamtes für Zivilluftfahrt und des Büros für Flugunfalluntersuchungen mit den genannten Flugunternehmen und die Rolle des Bundes bei der alten und der neuen Fluglinie als Aktionär.

Die Frage des Groundings ist natürlich von speziellem Interesse. Sie wissen alle und haben es gelesen: Die Kommission hat die obersten Chefs von UBS und CS sowie Herrn Corti befragt, und die Banken haben - wir haben es mit Freude gehört - dabei ihre Karten offen auf den Tisch gelegt und sogar das Bankgeheimnis von sich aus aufgehoben. Wir halten daher die Kommission des Ständerates für durchaus geeignet, rasch das nötige Licht in diejenigen Aspekte zu bringen, die allenfalls die Bundesverwaltung im Ablauf der Geschehnisse betreffen.

Die beiden Parlamentarischen Initiativen der CVP-Fraktion und der SVP-Fraktion verlangen aber in erster Linie, dass die PUK prüft, ob der Bundesrat seine Aufsicht über das Bazl ausgeübt hat und ob die Konzessionserneuerung gesetzesmässig erfolgt ist, also genau das, was diese Kommission des Ständerates jetzt macht. Das ist wichtig, aber für das Schweizervolk ist viel wichtiger, warum die Swissair gestrandet ist. Mit der PUK würden wir den Scheinwerfer genau auf das falsche Objekt richten. Die Prüfung, welche die beiden Initiativen begehren, gehört nach Geschäftsverkehrsgesetz klar in den Aufgabenbereich der GPK, und diese sind durchaus imstande, diese Aufgabe rasch und kompetent zu erfüllen. Die PUK könnte diese Übung nur wiederholen, und zwar mit vier Monaten Verspätung und erst noch mit hohen Kosten. Vertiefte Resultate wären nicht zu erwarten.

Zwar hoffen die Initianten offenbar, dass quasi als Nebenprodukt auch noch Licht in die Verantwortlichkeiten des Swissair-Debakels bei der Luftlinie gebracht würde. Aber die gesetzlichen und technischen Kompetenzen und Ressourcen, diese Untersuchung bei der Swissair zu führen, liegen bei den Justizbehörden des Kantons Zürich. Diese sind auch bereits daran, diese Aufgabe zu erfüllen. Sie beschäftigen sich mit den Zivilklagen und Verantwortlichkeitsklagen - Herr Baader hat ja auch darauf hingewiesen, ich danke ihm dafür -, welche vonseiten der Geschädigten eingegangen sind. Hier sind viel eher und viel rascher vertieftere Resultate zu erwarten als von einer PUK, die wir einsetzen würden.

Der vom zuständigen Richter des Kantons Zürich speziell eingesetzte Sachwalter ist exakt mit der Prüfung all der aufgeworfenen Verantwortlichkeitsfragen befasst und hat ja hierzu auch die Untersuchungsresultate der Sonderprüfung durch die ATAG Ernst & Young zur Verfügung. Mitte 2002 liegt deren Bericht bereits vor. Er wird dann auch uns vorliegen und dem Parlament ermöglichen, die nötigen politischen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Die Initiative der CVP-Fraktion ist offener abgefasst, aber ganz klar auf die Bundesverwaltung zentriert. Sie will allerdings auch noch das Seco überprüfen, wohingegen die Initiative der SVP-Fraktion ihren Fokus vor allem auf dem Bundesamt für Zivilluftfahrt richtet.

Wenn man die Begründung der Initiative der SVP-Fraktion liest, dann sieht man, dass sie neben der Untersuchung des Swissair-Debakels auch noch andere Ziele hat, z. B. die Untersuchung der Crossair-Unfälle - die Piste 28 und die Flugunfälle, die dort passiert sind - und des Vertrages mit Deutschland; alles Dinge, die ganz sicher nicht in eine PUK hineingehören, sondern politisch, hier in diesem Saal gelöst werden müssen.

Das Büro hat die Einsetzung einer PUK mit 7 zu 6 Stimmen abgelehnt, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Das Swissair-Debakel ist nicht primär ein Debakel der Bundesverwaltung. Das Einsetzen einer PUK würde vermutlich sogar die effektiven Verantwortlichkeiten verschleiern, indem das Scheinwerferlicht die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf das falsche Objekt richtet und nicht auf die Verantwortlichen der Airline.

2. Es würden damit die Erwartungen der Öffentlichkeit getäuscht, die natürlich von einer PUK vor allem die Verantwortlichkeiten bei der Swissair geklärt sehen möchte.

3. Die GPK-SR hat bis jetzt gute Arbeit geleistet und wird alle die Fragen klären, die heute in Bezug auf die Bundesverwaltung offen sind.