Zanetti Roberto · Ständerat · 2016-05-30
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-05-30
Wortprotokoll
Wir befinden uns da nicht nur in der gesetzgeberischen Feinmechanik, sondern in der Mikromechanik. Ich versuche also, dieses Thema möglichst einfach und nachvollziehbar zu erklären, damit auch ich verstehe, was ich Ihnen hier jetzt erzähle.
Mit dem Wegfall der Steuerstatus unterliegen bisherige Statusgesellschaften einer höheren Besteuerung. Stille Reserven, die von einer Statusgesellschaft gebildet wurden, sollen gemäss Artikel 78g des Steuerharmonisierungsgesetzes gesondert besteuert werden. Dies soll im Ressourcenausgleich berücksichtigt werden. Damit soll ein schonender Übergang zum neuen Recht ermöglicht werden, und zwar ein schonender Übergang für die betroffenen Kantone.
Die allgemeine Anweisung an den Bundesrat, gemäss Entwurf des Bundesrates auf der Fahne, soll mit der Formulierung gemäss Nationalrat konkretisiert werden. Zusätzlich soll die vorgeschlagene Lösung auch für einen vorzeitigen freiwilligen Verzicht auf den besonderen Steuerstatus gelten; das scheint offenbar zunehmend zu einem Thema zu werden. Da war gesetzgeberisch keine Lösung vorgesehen, deshalb erfolgt diese Ergänzung.
Sie sehen, dass die WAK-SR noch einen Schlusssatz angehängt hat. Mit dieser Ergänzung im letzten Satz von Absatz 1 sollen eine degressive Berücksichtigung der Beta-Faktoren und damit eine Glättung des Übergangs zum neuen Steuerregime erreicht werden.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 1 Stimmen und in Übereinstimmung mit der Verwaltung, dem ergänzten Nationalratsbeschluss zuzustimmen. Die Kantone unterstützen den Antrag der WAK-SR, der auf einen ursprünglichen Antrag der WAK-NR zurückzuführen ist und der gemäss Verwaltung die optimalste Lösung für die sich stellenden Fragen darstellt.
Es gibt keinen Minderheitsantrag, und ich bin froh, wenn jetzt nicht noch irgendein Spontanantrag kommt, weil mich das in meinen Erklärungsmöglichkeiten doch an den Rand der Verzweiflung bringen würde.