Graber Konrad · Ständerat · 2016-05-30
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-05-30
Wortprotokoll
Es ist nicht üblich, dass im Rahmen der Differenzbereinigung noch grosse Debatten geführt werden. Es handelt sich hier aber um die meines Erachtens wesentlichste Differenz. Deswegen ist es gerechtfertigt, noch ein, zwei Voten abzugeben.
Wie bereits ausgeführt wurde, wird die zinsbereinigte Gewinnsteuer von der FDK grundsätzlich abgelehnt. Nach erfolgter Diskussion in Nationalrat und Ständerat wäre die FDK einstimmig bereit, einer fakultativen Einführung zuzustimmen, wenn die Teilbesteuerung der Dividenden auf mindestens 60 Prozent angehoben würde. Der Kommissionssprecher hat ausgeführt, dass es offensichtlich nicht möglich war, auf dieses Thema zurückzukommen. Die WAK-NR hat quasi das Gespräch verweigert, was zwischen den zwei Kammern völlig unüblich ist und aus meiner Sicht als unfreundlicher Akt zu beurteilen ist. Jedenfalls ist es kein lösungsorientierter Ansatz.
In dieser Frage gilt es zu unterscheiden. Erstens: Was wird von der Wirtschaft gewünscht? Den Ausführungen von Frau Kollegin Keller-Sutter habe ich nichts hinzuzufügen. Es trifft alles zu, es ist ein Anliegen eines grossen Teils der Wirtschaft. Zweitens: Was ist finanzpolitisch für den Bund, die Kantone und die Gemeinden verkraftbar? Da ist die Antwort ebenfalls relativ einfach: Es muss möglichst verkraftbare Ausfälle geben. Wir bewegen uns bereits bei über einer Milliarde Franken, wir sind mit Sparpaketen konfrontiert usw. Man kann sich überlegen, ob wir weiter an dieser Schraube drehen wollen. Drittens: Was ist bei einer Abstimmung mehrheitsfähig? Da bin ich der Auffassung: bestimmt keine vorlagenfremden Forderungen und auch keine Forderungen, die man auf einem Podium nicht einfach erklären kann. Ich erinnere an die knappen Ergebnisse bei der Unternehmenssteuerreform II, die nicht gross bestritten war, sich am Schluss aber zu einer Zitterpartie entwickelte. Mit einer knappen Mehrheit wurde diese Unternehmenssteuerreform II ins Trockene gebracht.
Für mich hätte das Konzept Ihrer Kommission, das heisst die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer und die Anhebung der Teilbesteuerung der Dividenden auf 60 Prozent, die besten Chancen bei einer Abstimmung. Die Unternehmenssteuerreform II mit ihren zu wenig beachteten Folgen würde teils rückgängig gemacht. Man darf ja heute das Wort "Unternehmenssteuerreform" schon fast nicht mehr in den Mund nehmen. Man riskiert schon deshalb, weil das Thema negativ belastet ist, dass ein grosser Teil der Stimmberechtigten sich ablehnend verhält. Bei einer Zustimmung zu diesem Konzept stünden alle Kantone geschlossen dahinter. Die FDK hat sich ausdrücklich nochmals hinter dieses Konzept gestellt. Wir haben in der Kommission einen Brief der Finanzdirektoren der Kantone Zug, Zürich und Schwyz erhalten, die ebenfalls dieses Konzept explizit unterstützen würden. Economiesuisse würde diese Variante unterstützen, und wahrscheinlich, das muss man auch sehen, müssen alle Kantone bei einer Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer die teilweise massiven Steuertarifsenkungen ohnehin durch eine Teilbesteuerung der Dividenden kompensieren. Die 60 Prozent würden wohl in vielen Kantonen ohnehin Realität.
Zentral ist für mich in dieser Frage, dass die Unternehmen unter dem Strich insgesamt entlastet würden. Der Mindestbesteuerung von Dividenden würden Steuerreduktionen in sämtlichen Kantonen und zusätzlich die zinsbereinigte Gewinnsteuer gegenüberstehen, die vor allem auch für KMU einschenken. KMU, gerade Familienunternehmen, thesaurieren ihre Gewinne und würden so von der zinsbereinigten Gewinnsteuer sehr stark profitieren.
Ich bin heute gegen die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer ohne Kompensation oder Teilkompensation. Einem Teil der Wirtschaft, vertreten durch den Gewerbeverband, ist offensichtlich die Teilbesteuerung der Dividenden so wichtig, dass über andere Steuerreduktionen nicht einmal nachgedacht werden kann und man sogar zusammen mit der SP das Referendum in Betracht zieht. Eine Ablehnung der zinsbereinigten Gewinnsteuer heute wird dazu führen, dass sich auch der Nationalrat nochmals Gedanken machen kann, wenn er will, ob der Vorschlag der Finanzdirektorenkonferenz nicht zielführend wäre und einen allseits gangbaren Kompromiss darstellen könnte.
Die Initiative für diesen Kompromiss müsste aus meiner Sicht nun aber vom Nationalratsplenum kommen. Die WAK des Ständerates hat ihre Pflicht getan. Falls sich der Nationalrat in dieser Frage entsprechend seiner Kommission nicht bewegen will, ist aus meiner Sicht die zinsbereinigte Gewinnsteuer abzulehnen. Sie wäre zwar vonseiten der Wirtschaft gewünscht, würde aber diese Vorlage zu stark belasten. Wenn Sie diesem Konzept zustimmen, gibt es beispielsweise die Möglichkeit, dass natürliche Personen das Gleiche fordern würden. Das Gleiche fordern würde für sie heissen: "Ich fordere auf meinem Einfamilienhaus nicht nur den Abzug von Hypothekarzinsen, sondern auch noch [PAGE 250] den Abzug von fiktiven Zinsen auf selbsteingebrachtem Kapital." So wird es dann bei der Abstimmung tönen, wenn es keine Kompensation gibt.
Die Vorlage ist auch zu komplex. Wir haben uns an einem Beispiel darstellen lassen, wie die zinsbereinigte Gewinnsteuer aussehen würde. Die Steuerverwaltung hat sechs Seiten gebraucht, um uns darzulegen, wie sie das dann handhaben würde. Sie haben einen Anfangsbestand, einen Schlussbestand in der Bilanz, einen Mittelwert. Sie müssen bei jeder Position die Kernkapitalquote kennen und anwenden, ein Kernkapital ausrechnen, jeweils differenzieren - beispielsweise bei flüssigen Mitteln -, was betriebsnotwendig ist, was nicht betriebsnotwendig ist, bei inländischen und ausländischen Obligationen differenzieren, was betriebsnotwendig ist, was nicht betriebsnotwendig ist. Das Gleiche gilt bei den Aktien, bei kotierten Aktien, übrigen Aktiven, beim Bauland, bei Villen, bei übrigen Liegenschaften usw. Sie hätten dann in unserem Beispiel ein Total Kerneigenkapital mit dem Buchstaben c dargelegt. Sie müssten dieses Kerneigenkapital nach der Formel "g gleich f mal (a minus d) durch a" verzinsen. Die Steuerverwaltung hat das halbe Alphabet gebraucht, um die Formeln darzustellen. Es ist also eine relativ komplexe Angelegenheit. Man kann das wollen. Die Wirtschaft will das, ich würde das auch unterstützen. Das wird aber sicher nicht zu einer Vereinfachung des Systems führen.
Das System ist auch nicht dauerhaft. Es wird politisch bereits international diskutiert. Der sicherste Weg ist der Weg der Steuerreduktion, den die Kantone auch begehen könnten.
Schliesslich entspricht diese zinsbereinigte Gewinnsteuer auch nicht dem Konzept der Unternehmenssteuerreform III. Wir sprechen von Inputförderung, Lizenzboxen; die wirken spezifisch. Diese Massnahme hier würde flächendeckend wirken, hätte grosse Mitnahmeeffekte zur Folge und würde auch zu entsprechenden Ausfällen bei Bund, Kantonen und Gemeinden führen.
Die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist politisch zwar durchaus gewünscht, aber nur mit einer Kompensation oder Teilkompensation machbar. Wenn wir heute einer zinsbereinigten Gewinnsteuer zustimmen, verbauen wir die Möglichkeit für einen Kompromiss. Das würde die Unternehmenssteuerreform III ungebührlich belasten, macht die Vorlage absturzgefährdet und ist ohne Kompensation ein Fremdkörper in der Unternehmenssteuerreform III. Sie wäre aus meiner Sicht später mit einer Unternehmenssteuerreform IV weiterzuverfolgen, analog der Tonnage Tax.