Herzog Verena · Nationalrat · 2016-05-30
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-05-30
Wortprotokoll
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Bedingung für die Bezügerinnen und Bezüger ist der Wohnsitz in der Schweiz. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen also zum sozialen Fundament unseres Staates, das wir nicht aufs Spiel setzen dürfen.
Zwischen 1998 und 2012 ist jedoch ein Anstieg der Ergänzungsleistungen von 2,1 Milliarden Franken auf 4,4 Milliarden Franken zu verzeichnen; das heisst, die Ergänzungsleistungen haben sich mehr als verdoppelt. Damit auch die nächste Generation in schwierigen Situationen noch auf unser gutes Sozialsystem zählen darf, sind - es ist halt einfach so - kostendämpfende Massnahmen auch im System der Ergänzungsleistungen unumgänglich. Die Kostenexplosion im Rahmen der Sozialausgaben muss gestoppt werden.
Mit dieser parlamentarischen Initiative setzen wir auf eine Entlastung bei den Ergänzungsleistungen bei Ausländerinnen und Ausländern. Während zwar im Moment noch Mittel aus der Zuwanderung in die erste Säule fliessen, führt dieser Zufluss langfristig zwangsläufig auch zu Ansprüchen in den Renten und eben in den Ergänzungsleistungen, welche die AHV spätestens in dreissig, vierzig Jahren zusätzlich massiv belasten werden. Unsere Minderheit will mit dieser parlamentarischen Initiative eine Entlastung bei den Ergänzungsleistungen mit gleichzeitiger Gleichbehandlung für alle Ausländerinnen und Ausländer, seien es Staatsangehörige der EU, der Efta oder von Drittstaaten, aber auch Flüchtlinge oder Staatenlose: Für alle soll die gleiche Karenzfrist gelten.
Während heute die Karenzfrist grundsätzlich für Ausländer zehn Jahre beträgt, ist sie für Staatenlose und Flüchtlinge nur fünf Jahre, und für EU- und Efta-Bürger gelten sogar die gleichen Bedingungen wie für uns Schweizerinnen und Schweizer. Das wollen und müssen wir ändern. Denn Tatsache ist, dass die Ergänzungsleistungen in den letzten Jahren auch bei Ausländerinnen und Ausländern massiv angestiegen sind, so zum Beispiel nach Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen zwischen 2005 und 2014 um 72 Prozent bei den Ausgaben der Ergänzungsleistungen in der AHV. Tatsache ist auch, dass bei der AHV der Anteil der EL-Bezügerinnen und -Bezüger aus EU- und Efta-Staaten [PAGE 742] sowie aus Drittstaaten prozentual massiv über dem der Schweizer EL-Bezügerinnen und -Bezüger liegt.
Mit dieser Anpassung der Karenzfrist von fünf auf zehn Jahre soll zudem auch der Sogwirkung unseres guten Sozialsystems auf die Zuwanderung entgegengewirkt werden. Im Bewusstsein, dass die Zuwanderung ganz sicher weiterhin zunehmen wird - und dies vermutlich in einem grösseren Mass, als wir uns alle vorstellen können -, ist diese Anpassung bei den Ergänzungsleistungen dringend. Welche Belastungen auf unsere Sozialwerke zukommen, ist noch gar nicht abschätzbar.
Nun wird - wie vorhin auch von der Kommissionssprecherin - argumentiert, die vertraglichen Verpflichtungen aus dem Freizügigkeitsabkommen und dem Efta-Übereinkommen liessen uns keinen Handlungsspielraum. Wenn es aber Grossbritannien als Mitgliedstaat der EU schafft, im britischen Sozialsystem die Notbremse zu ziehen und EU-Ausländer für bis zu vier Jahre vollständig von staatlichen Leistungen auszuschliessen, muss dies doch für die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied ebenfalls möglich sein! Doch dazu braucht es heute erstens die Zustimmung von Ihnen, und zweitens braucht es einen Bundesrat mit Rückgrat, der es versteht, geschickt und eben mit Nachdruck zu verhandeln. Auch eine nächste Generation hat Anrecht auf sichere Sozialwerke. Bei den Sozialversicherungen und spezifisch bei den Ergänzungsleistungen besteht die Möglichkeit, etwas auszugleichen, was längst hätte getan werden müssen. Eine Karenzfrist von zehn Jahren - auch für Staatsangehörige der EU, der Efta, von Drittstaaten, für Flüchtlinge oder Staatenlose - garantiert zudem, dass alle Ausländerinnen und Ausländer selbst einen fairen Anteil zu den Kosten der Rentenkassen geleistet haben, von denen sie ja später auch wieder profitieren können.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag unserer Minderheit zuzustimmen und damit dieser parlamentarischen Initiative zu den Ergänzungsleistungen Folge zu geben.