Lexipedia

de Courten Thomas · Nationalrat · 2016-05-30

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-05-30

Wortprotokoll

Die drei parlamentarischen Initiativen, die wir heute besprechen, hängen ja zusammen. Wir bleiben bei den Themen Ergänzungsleistungen und Sozialleistungsexport.

Die Karenzfrist für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen beläuft sich für Ausländerinnen und Ausländer nach Schweizer Recht im Grundsatz bekanntlich auf zehn Jahre. Unsere parlamentarische Initiative will nun nichts anderes als diesen Grundsatz für alle Ausländerinnen und Ausländer durchsetzen, unabhängig davon, ob sie aus Europa, aus Asien oder aus Amerika stammen oder von der Antarktis kommen.

Es geht also um die Gleichbehandlung von Ausländern, und es geht darum, dass nicht mehr, wie heute nach Freizügigkeits- und Efta-Übereinkommen, Ausländer wie Schweizer behandelt werden müssen, denn Schweizer müssen - diese Unterscheidung besteht zu Recht! - diese Wartezeit nicht erfüllen. Mit einer Karenzfrist von zehn Jahren für alle Ausländer wirken wir dem Sozialversicherungstourismus entgegen. Selbst der Bundesrat hat dort das Missbrauchspotenzial nicht immer negiert. Zumindest hat er sich entsprechend in der Kommission verlauten lassen und eine Anpassung des Ergänzungsleistungsgesetzes und des Ausländergesetzes in Aussicht gestellt: Er will dort dann eine rechtliche Grundlage schaffen, damit der Informationsaustausch zwischen unseren Ausländerbehörden und den EU-Behörden deutlich besser funktioniert, als dies heute der Fall ist. Es ist ja schon erstaunlich, dass da bisher die Zügel nicht straffer angezogen wurden.

Ich bitte Sie, auch bei dieser parlamentarischen Initiative der weiteren Diskussion Raum zu geben und dem nachgewiesenen Reformbedarf, insbesondere bei den Ergänzungsleistungen, Rechnung zu tragen. Diese Diskussion darf nicht mit Verweis auf bisherige zwischenstaatliche Abkommen, die aufgrund der neuen Verfassungsbestimmung zur souveränen Steuerung der Zuwanderung ohnehin überprüft werden müssen, kategorisch abgeklemmt werden. Jetzt zeigt sich gerade auch in anderen EU-Staaten, wie jüngst im Vereinigten Königreich, dass Sozialversicherungsleistungen an Ausländer dort eingeschränkt und überprüft werden. Es kann deshalb nicht von vornherein illegitim sein, dass auch wir in der Schweiz da neue Wege gehen.