Reimann Lukas · Nationalrat · 2016-05-30
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-05-30
Wortprotokoll
Die vorliegende parlamentarische Initiative möchte, dass bei wichtigen vom Bundesrat eingebrachten Beratungsgegenständen die Koordinationskonferenz den Erstrat bestimmen kann. Mit der Initiative wird also gefordert, dass der Erstrat in umstrittenen Fällen künftig nicht mehr durch die Ratspräsidentinnen oder -präsidenten, sondern durch die Koordinationskonferenz bestimmt wird.
Die Staatspolitische Kommission hat diesem Anliegen in der ersten Phase mit 12 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Als es dann die Schwesterkommission des Ständerates deutlich ablehnte, hat man sich davon so sehr beeindrucken lassen, dass eine Mehrheit der Kommission der Initiative nicht mehr zustimmen wollte. Es ist mir schleierhaft, wie man das Anliegen nach so kurzer Zeit plötzlich als nicht mehr berechtigt abtun konnte. Es ist sinnvoll, dass die Präsidentinnen oder Präsidenten der beiden Räte in der Regel für die Bestimmung des Erstrates zuständig sind; es gibt aber doch gewisse komplexe vom Bundesrat eingebrachte Beratungsgegenstände, bei denen mit den zuständigen Kommissionen zumindest Rücksprache genommen werden sollte. Mit dieser parlamentarischen Initiative werden zwei Punkte verbessert:
1. Für vom Bundesrat eingebrachte Beratungsgegenstände muss zumindest die Präsidentin oder der Präsident der zuständigen Kommission beider Räte vorgängig konsultiert werden.
2. Wenn die Präsidentin oder der Präsident der zuständigen Kommission eines der beiden Räte dies verlangt, so entscheidet die Koordinationskonferenz endgültig über die Zuteilung, wie dies mit der Änderung von Artikel 37 vorgeschlagen wird.
Durch diese Änderung können in Zukunft Situationen wie jene beim sehr umstrittenen Beratungsgegenstand der Altersvorsorge 2020 vermieden werden, als ein Rat als Erstrat bestimmt wurde, ohne dass die Präsidentin bzw. der Präsident der zuständigen Kommission beider Räte konsultiert wurden.
Ich habe etwas gestaunt, als ich die Erwägungen der Kommission Revue passieren liess. Da wurde gesagt, politische Überlegungen würden dann bei der Zuteilung ein höheres Gewicht erhalten. Dabei nimmt der Vorstoss ja genau die Kritik am jetzigen System auf, dass bei jenem Entscheid aus politischen Überlegungen der Ständerat berücksichtigt wurde. Wenn ich andere lobbybelastete Vorlagen wie das Geldspielgesetz oder das Tabakproduktegesetz anschaue, dann sehe ich: Es ist sicherlich kein Zufall, dass diese zuerst im Ständerat gelandet sind.
Es würden sich also weniger Möglichkeiten für Interessengruppen bieten, wenn man die vorgeschlagene Variante wählen würde. Die Kommission unterstellt mit ihrer Argumentation der Koordinationskonferenz, sie entscheide aufgrund von Lobbygruppierungen und nicht aufgrund von sachlichen Argumenten, nämlich wo und wann die Kommissionen Kapazitäten haben. Es wäre ja sinnvoll, dass die Hauptrolle bei der Festlegung wieder die Kapazitäten der Kommissionen spielen würden und nicht Lobbyinteressen oder andere Erwägungen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, an der ursprünglichen Unterstützung der Staatspolitischen Kommission, die auch deutlich war, festzuhalten und der parlamentarischen Initiative zuzustimmen. Wir müssen uns da als Nationalräte nicht vor den Ständeräten verstecken und gleich die Meinung ändern, wenn diese eine andere haben.