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de Courten Thomas · Nationalrat · 2016-05-30

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-05-30

Wortprotokoll

Mit ihrer parlamentarischen Initiative will Frau Carobbio Guscetti eine einheitliche Regelung für medizinisch-diagnostische Geräte auf nationaler Ebene einführen, indem sie eine nationale Planung und einen national gültigen Bedürfnisnachweis verlangt.

Es wurde in den bisherigen Ausführungen der Initiantin, aber auch des Minderheitsvertreters das Problem der Überversorgung angesprochen, das auch in der Kommission nicht gänzlich unbestritten war. Ein nationaler Bedürfnisnachweis stellt aber einen erheblichen Paradigmenwechsel in der Aufgabenteilung im Gesundheitswesen zwischen Bund und Kantonen dar: Die bisherige Aufgabenteilung würde grundsätzlich infrage gestellt, und das ist für die Mehrheit der Kommission der falsche Weg, um dieses Problem - wenn es denn eines ist - anzugehen. Wichtiger wäre nach Ansicht der Mehrheit der Kommission, den Wettbewerb im Gesundheitswesen zu stärken.

1. Das wäre auf verschiedenen Wegen möglich, zum Beispiel über eine permanente Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Leistungen, einerseits durch die Ärzteschaft, andererseits durch die Patienten, aber auch die Krankenversicherungen.

2. Entsprechend könnten auch die Preise dieser Leistungen angepasst werden, zum Beispiel über Taxpunktwerte und über die Tarifstrukturen.

3. Es liessen sich auch viele Doppelspurigkeiten in den Untersuchungen vermeiden, und dafür haben wir die Möglichkeiten im neuen Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier bereits geschaffen. Wir wollen dies also einführen und durchziehen, dann haben wir einen Teil des Problems bereits angepackt.

4. Auch den technischen Entwicklungen sollte Rechnung getragen werden. Neue Geräte sind meist effizienter als alte Geräte. Das Problem besteht dort darin, dass sie in der Abgeltung immer noch wie alte Geräte behandelt werden und dass die entsprechenden Tarife nicht angepasst werden. Insgesamt geht es also um Wettbewerb und um die Aufgabe der Tarifpartner, hier entsprechende Lösungen zu präsentieren.

Eine Kommissionsminderheit bevorzugt den staatlichen, den planwirtschaftlichen Ansatz, da sich die Tarifpartner bis jetzt ja ohnehin zu wenig bewegt haben und zu wenig aufeinander zugegangen sind und deshalb keine oder nur eine zu kleine Kostensenkung stattgefunden hat. Deshalb braucht es jetzt nach Meinung der Minderheit den Druck einer nationalen Planung.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 12 zu 7 Stimmen, dieser parlamentarischen Initiative aus den vorerwähnten Gründen keine Folge zu geben.

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