Schmid Martin · Ständerat · 2016-05-30
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-05-30
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, wie der Nationalrat Artikel 25a Absatz 4 tel quel zu streichen.
Der Kommissionssprecher hat zu Recht dargelegt, dass wir uns im Steuerharmonisierungsgesetz befinden und dass das Steuerharmonisierungsgesetz den Kantonen den Rahmen ihrer Gesetzgebung vorgibt. Aus meiner Sicht hat der Bund gar nicht die Kompetenz, die Details der kantonalen Gewinnsteuern zu regulieren; das ist für mich ein Ärgernis, weil es viel zu wenig beachtet wird. Ich möchte hier auf die Verfassung verweisen. Gemäss Artikel 129 Absatz 1 hat der Bund nur die Kompetenz, die Grundsätze festzulegen. Jetzt gehen wir als Gesetzgeber hin und schreiben sogar, der Bund solle dann in den Ausführungsbestimmungen festlegen, was Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sind. Sie spüren den Widerspruch. Einerseits besteht nur die verfassungsrechtliche Kompetenz, die Grundsätze zu regeln. Wir gehen dann aber andererseits hin und regeln die Details. Das ist aus meiner Sicht verfassungsrechtlich nicht korrekt. Ich bin auch der Überzeugung, dass die Kantone durchaus in der Lage sind, untereinander zu koordinieren, welches Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sind.
Ich möchte mir auch noch den Hinweis erlauben, dass selbst im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer heute schon von Abzügen für Forschungs- und Entwicklungsaufträge die Rede ist. Man kann also hier nicht davon sprechen, dass es um etwas Neues geht. Ich traue den Kantonen durchaus zu, dass sie hier ohne ein bundeshoheitliches Diktat zu einer sehr guten Lösung kommen werden.
Ich möchte Sie also auch aus föderalistischen Gründen bitten, hier dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen und mit der Kommissionsminderheit zu stimmen.