Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-05-31
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-05-31
Wortprotokoll
Tatsächlich geht es hier ja nur darum, wo die Fördergrenze ist. Man kann allenfalls auch Kleinwasserkraftwerke ohne staatliche Förderung bauen oder mindestens ohne Förderung des Bundes. Es wurde von Herrn Hösli richtig gesagt, dass wir heute keine Untergrenze haben: Wir führen jetzt eigentlich diese Grenze von 300 Kilowatt ein, weil wir sagen, dass Anlagen mit weniger Leistung sowieso nicht förderungswürdig sind. Das ist eigentlich gegenüber heute ein Schritt, der Natur und Umwelt bereits berücksichtigt. Uns war es wichtig, eine einheitliche Untergrenze sowohl für die Neuanlagen zu haben, um die es hier geht, als auch für die Erweiterungen bei bestehenden Anlagen, für welche Investitionsbeiträge beantragt werden können. Das war einmal eine Überlegung: Ob neu oder erweitert - beide Anlagen haben die gleiche Untergrenze.
Im Verlauf der Debatte haben wir ja auch genauer untersucht, um wie viele Anlagen es geht, wenn wir jetzt bei einer Grenze von 300 Kilowatt bzw. 1 Megawatt landen. Im Moment haben wir auf der Warteliste etwa 50 solche Kleinwasserkraftprojekte, die betroffen wären. 50 ist keine riesige Zahl. Auf der anderen Seite produzieren diese 50 Kleinwasserkraftprojekte rund 170 Gigawattstunden. Das sind immerhin, wenn man es jetzt in Fotovoltaikanlagen umrechnet, 35 000 Anlagen für Einfamilienhäuser. Am Schluss geht es um eine ungefähre Abschätzung: Wo setzen wir den Fokus? Und wo wägen wir das Interesse an der Stromproduktion gegen das Interesse am Schutz vor dem Eingriff in die Gewässer ab? Wir können mit beidem leben.
Mir geht es vor allem darum, dass man hier vielleicht jetzt, nach bald drei Jahren, die Differenzen ausräumen könnte, denn es ist am Schluss ein Abwägen. Ich finde, bei der Kleinwasserkraft gibt es tatsächlich sehr viele produktive Anlagen, die effizient sind. Wir kennen auch Anlagen, die zu Gestehungskosten produzieren, die nicht konkurrenzfähig sind. Da muss dann auch ein bisschen der Markt spielen oder das Interesse einer Gemeinde oder die Versorgungssicht mit einbezogen werden. Ich glaube, dass man dies jetzt am Schluss auch auf die Entscheidungen, die man vorhin bei den raumplanerischen Fragen getroffen hat, abstimmen müsste.
Es gibt gute Gründe für beide Anträge.