Lexipedia

Vallender Dorle · Nationalrat · 2002-03-14

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-14

Wortprotokoll

Beide Initiativen verfolgen zumindest vordergründig das gleiche Ziel. Sie wollen dem Arbeitsmarkt mehr Arbeitskräfte zur Verfügung stellen, damit dieser vor allen Dingen seine saisonalen Bedürfnisse decken kann. Kollege Chiffelle will diese Arbeitskräfte aus der Gruppe der anwesenden Asylbewerber rekrutieren, die während der ersten drei Monate mit Verlängerungsmöglichkeit gemäss geltendem Asylgesetz nicht arbeiten dürfen. Kollege Beck will dagegen explizit das soeben abgeschaffte Saisonnierstatut wieder neu beleben. Die Rekrutierung soll in Ländern ausserhalb des EU-Raumes erfolgen, da nach seiner Meinung im EU-Raum, insbesondere in Portugal und Spanien, nicht genügend Bewerber rekrutiert werden können.

Ihre Kommission hat sich eingehend mit beiden Initiativen befasst und ist, wenn auch mit unterschiedlicher Begründung, zur Einsicht gelangt, dass beiden Initiativen keine Folge gegeben werden darf.

Zur Parlamentarischen Initiative Chiffelle: Hier ist zunächst positiv zu vermerken, dass sich die Asylbewerber bzw. Asylbewerberinnen bereits in der Schweiz befinden. Da sie während der ersten drei Monate einem Arbeitsverbot unterliegen, ist der Arbeitseinsatz verboten. Wegen dieser Untätigkeit erzeugen jedoch die Asylbewerber in ihrer Umgebung [PAGE 270] das Gefühl, sie würden es sich zulasten der Schweizer Steuerzahler und Steuerzahlerinnen gut gehen lassen. Wenn gleichzeitig eine grosse Zahl von Schwarzarbeitern, vor allem aus dem Osten und erst noch unter schlechten Bedingungen, beschäftigt wird, so ist tatsächlich zu fragen, ob die Parlamentarische Initiative Chiffelle hier nicht eine Lösung für den saisonal bedingten Arbeitskräftemangel bringen könnte.

Allerdings überwiegen die Nachteile der Initiative bei weitem ihre Vorteile. Die Ablehnung vonseiten der Kommissionsmehrheit basiert im Wesentlichen auf den folgenden Überlegungen: Eine Aufhebung des Arbeitsverbotes während der ersten drei Monate würde die Attraktivität unseres Landes als Asyldestination schlagartig erhöhen. Wir kennen die Schwierigkeiten, zwischen echten und wirtschaftsbedingten Asylgründen zu unterscheiden. Die Kommissionsmehrheit ist sicher, dass damit die wirtschaftsbedingte Migration angeregt würde.

Wegen des zu befürchtenden noch stärkeren Zustroms an Asylbewerbern würde die Akzeptanz von Asylanten kaum steigen. Sie würde im Gegenteil noch mehr sinken. Die Überschwemmung mit Gesuchen und Rekursen würde im Gegenteil in der Bevölkerung neuen Unwillen erzeugen. Es ist auch kaum damit zu rechnen, dass die dreimonatige Arbeitsmöglichkeit bei einer späteren Ablehnung des Asylgesuches die Asylanten davon abhalten würde, als so genannte "sans-papiers" in den Untergrund zu gehen. Die Erfahrungen zeigen vielmehr, dass das Leben in der Schweiz für viele abgelehnte Asylbewerber so attraktiv ist, dass sie auch den Status eines "sans-papiers" auf sich nehmen. Wenn wir weiterhin unsere Zuwanderung aktiv steuern wollen, dann dürfen wir nicht mit kurzsichtigen Massnahmen das noch geltende Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer wie auch das neue Ausländergesetz unterlaufen, das der Bundesrat eben verabschiedet hat.

Im Vordergrund muss für uns die Freizügigkeit von Bewohnern aus den EU-Staaten stehen. Bei der Aufhebung des Arbeitsverbotes für Asylsuchende würde diese Personengruppe unter Umständen sogar besser gestellt als Arbeitsuchende aus anderen als den EU- und Efta-Staaten, was dem Wunsch des Bundesrates widerspricht, dass die aus dem so genannten zweiten Kreis rekrutierten Personen besonders qualifiziert sein müssen.

Vor dem Hintergrund dieser gewichtigen Nachteile ist das Argument des Initianten, die Asylanten müssten dann selber für sich aufkommen und wir könnten unsere Fürsorgekosten im Asylbereich massiv abbauen, zu vernachlässigen.

Zur Parlamentarischen Initiative Beck: Auch hier ortet die Kommissionsmehrheit grosse Gefahren. Die einzelnen Überlegungen, die zur Ablehnung führten, waren hier die folgenden: Die faktische Wiedereinführung des Saisonnierstatuts führt mit grösster Wahrscheinlichkeit zu einem nicht steuerbaren Zufluss an ausländischer Bevölkerung. Es ist nämlich zu bezweifeln, dass die ausländischen Arbeitnehmer nach der vorgesehenen Zeit in ihre Heimatländer zurückkehren. Es ist vielmehr zu befürchten, dass diese zusätzlichen Arbeitskräfte aus den Ländern des Ostens bzw. Nordafrikas nach ihrem offiziellen Arbeitseinsatz in den Untergrund gehen und als "sans-papiers" weiterarbeiten und versuchen werden - zu Recht, verständlicherweise -, ihre Familie nachkommen zu lassen.

Des Weiteren ist nicht geklärt, wer die Verantwortung für angemessene Arbeits- und Wohnbedingungen übernehmen wird. Die Arbeitgeber dürften wohl kaum diese Verpflichtung auf sich nehmen - so wenigstens argumentierte der Initiant in der Kommission. Auch die Verbände der Arbeitgeber winken ab. So verlockend es aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist, Menschen aus Ländern mit tieferen Lohnansprüchen ins Land zu holen, darf darüber nicht die sozialpolitische Verantwortung ausgeblendet werden, die wir dann übernehmen müssen. Wer Arbeitskräfte holt, darf nicht vergessen, dass Arbeitskräfte Menschen sind, für die wir soziale Verantwortung übernehmen müssen. Alles andere ist unethisch. Auch ist - wie beim abgeschafften Saisonnierstatut - unklar, wie die Betroffenen später ihre Sozialversicherungsleistungen geltend machen können. Immerhin bestehen hier berechtigte Ansprüche.

Weiter ist zu bezweifeln, ob es tatsächlich keine Bewerber aus den EU-Staaten gibt. Die entsprechenden Abklärungen des Bundesamtes für Ausländerfragen haben allein für Portugal ergeben, dass 100 arbeitswillige Portugiesen im Frühling 2001 von den Schweizer Bauern keinen Vertrag erhielten. Ihre Lohnvorstellungen entsprachen den Bedingungen, die der Schweizerische Bauernverband anbietet: 3000 Franken brutto bei 55 Arbeitsstunden pro Woche. Die portugiesischen Behörden sind gemäss Abklärungen des Bundesamtes davon überzeugt - und zwar hat dies unser Bundesamt vor Ort abgeklärt -, dass sogar einige Tausend Portugiesen an einem Saisoneinsatz Interesse hätten.

Die Mehrheit der Kommission lehnt daher auch die Parlamentarische Initiative Beck ab. Diese Ablehnung fiel umso leichter, als der Bundesrat und das Bundesamt für Ausländerfragen bereit sind, den typischen Saisonbranchen mit einer eigentlichen Stellenbörse als Novum bei der Rekrutierung und Umbesetzung von Arbeitskräften aus der EU behilflich zu sein. Damit kann den Unternehmen viel administrativer Aufwand erspart werden.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, auch der Parlamentarischen Initiative Beck keine Folge zu geben.