Leutenegger Hajo · Nationalrat · 2002-03-14
Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-14
Wortprotokoll
Der Titel dieser Parlamentarischen Initiative, "Trinkwasser ist ein öffentliches Gut", ist als Feststellung formuliert. Dieser Titel ist auch bereits eine Tatsache. Hinter diesem Titel stehen natürlich auch andere Ziele als nur gerade jenes, dieses tatsächlich unentbehrlichen Gutes zum öffentlichen Gut zu erklären. Ich darf die Situation in drei Punkten darstellen:
1. Die Wasservorkommen in der Schweiz stehen gemäss Artikel 76 der Bundesverfassung unter kantonaler Hoheit. Ihre Nutzung bedarf, soweit es sich nicht um alte, private Quellrechte handelt, einer kantonalen Konzession. Diese Konzession legt im Allgemeinen unter anderem auch die Entnahmemengen fest, wobei z. B. der Grundwasserspiegel keinesfalls abgesenkt werden darf. Es gibt also keine "wilden" Wasserabschöpfungsmöglichkeiten. Die Wasserversorgung und die Wasserverteilung werden nach kantonalem Recht geregelt. Die Gesetzgebung regelt aber nicht nur die Wassergewinnung aus Grund- und Oberflächenwasser, sondern ist auch bezüglich des Schutzes der Trinkwasservorkommen sowie der Qualitätssicherung umfassend. Ich darf auf das Gewässerschutzgesetz und auf das Lebensmittelgesetz hinweisen und nicht zuletzt auf das Preisüberwachungsgesetz, welchem die Wasserversorgungen als Monopolbetriebe zweifellos unterstehen.
2. Die Trinkwassergewinnung beträgt in der Schweiz lediglich zwei Prozent des Niederschlags, der Trinkwasserverbrauch stagniert, die Tendenz ist leicht rückläufig. Es gibt keinen leitungsgebundenen Export, und ein solcher müsste auch bewilligt werden. Die Versorgung unseres Landes obliegt zurzeit über 3000 gut funktionierenden Betrieben aller Rechts- und Besitzformen. Es gibt darunter nicht nur Gemeindewerke, sondern auch viele bewährte private Versorgungen und es gibt noch viel mehr Genossenschaften. Das Trinkwasser wird in der Schweiz meist lokal gewonnen. In Bezug auf Sicherheit, Preis und Qualität des Wassers und Qualität des Netzes bestehen zwischen kommunalen und genossenschaftlichen oder privaten Versorgungen kaum Unterschiede, nicht zuletzt dank des ausreichenden, guten Regelwerkes in unserem Land. Probleme, auch mit dem Gewinn, sind mir keine bekannt und sind in unserem Land nicht aufgetreten. Die Kontrolle, nicht zuletzt auch die Preisüberwachung, greift hier. Für private Betriebe ist der Gesetzesrahmen allenfalls vom Gemeinwesen durch geeignete Konzessionsverträge zu ergänzen, damit die öffentlichen Interessen umfassend gewahrt sind. Hier bestehen auch Möglichkeiten, Gewinnvorschriften einzubauen.
Im Zusammenhang mit strukturellen Bereinigungen bei mehrspartigen Versorgungsunternehmen - Strom und Wasser - ist tatsächlich nicht auszuschliessen, dass Wasserversorgungen zusammengeschlossen und je nach Entscheid des Gemeinwesens auch von Privaten betrieben werden. Es geht dann aber um den Betrieb des Netzes und nicht um die [PAGE 258] Wasservorkommen. Die Initiative würde hier sinnvolle Synergiemöglichkeiten ausschliessen. Denn es ist wohl unbestritten, dass der gemeinsame Betrieb von Wasser und Strom in einer Gemeinde im Interesse der Kunden liegt. Der Entscheid über Form und Art ihrer Wasserversorgung liegt bei den Gemeinden und Kantonen; sie sind selbst dafür verantwortlich.
3. Es besteht kein Marktöffnungsdruck angesichts der Tatsache, dass in der Schweiz in allen Regionen genügend Trinkwasser zur Verfügung steht. Zudem kann Wasser infolge qualitativer Unterschiede in den Netzen nicht beliebig ausgetauscht werden, und die Gewinnungskosten sind im Vergleich zu den Verteilkosten oder zu den grossräumigen Transportkosten gering. Die Umsetzung der Initiative würde aber den Leistungen vieler treuer, verantwortungsbewusster Betreiber von Wasserversorgungen, insbesondere kleinerer Betriebe, nicht gerecht werden. Dafür würden Probleme des Rückkaufs, des Heimfalls, der Verstaatlichung und Enteignung ausgelöst. Mit der Umsetzung der Initiative würden in der durchaus berechtigten internationalen Diskussion um das Trinkwasser keinerlei Effekte oder Fortschritte erzielt. In unserem Land mit seiner zunehmenden Siedlungsdichte stehen die Bemühungen um den Schutz der Trinkwasservorkommen im Vordergrund.
Die Mehrheit der Kommission sieht deshalb keinen Handlungsbedarf, in Richtung der Initiative legislatorisch aktiv zu werden. Sie beantragt mit einer deutlicher Mehrheit von 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Wyss beantragt ihr Folge zu geben.