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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2016-05-31

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-05-31

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien.

Am 3. März 2015 haben die Schweiz und Australien eine gemeinsame Erklärung über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs unterzeichnet. Dieses Abkommen basiert rechtlich gesehen auf der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und wird mittels einer bilateralen Aktivierung des automatischen Informationsaustauschs durch Notifikation an das Sekretariat des Koordinierungsgremiums eingeführt.

Unser Parlament hat die Grundlagen zum automatischen Informationsaustausch in der Wintersession 2015 genehmigt. Australien ist das erste Land, mit dem die Schweiz eine Erklärung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs unterzeichnet hat. Als Begründung wird angeführt, dass Australien als Mitgliedland der G-20 und wichtiger Handelspartner der Schweiz ausgewählt worden sei. Zudem würden zwischen den beiden Ländern sehr gute Beziehungen bestehen. Australien verfügt in Bezug auf den Datenschutz über eine ausreichende Gesetzgebung und hat ein Regulierungsverfahren für seine Steuerpflichtigen bereitgestellt. Schliesslich hat sich Australien auch zu Gesprächen über eine mögliche Verbesserung des Marktzutritts für Schweizer Finanzdienstleister bereiterklärt.

Das Abkommen zwischen der Schweiz und Australien soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten, und ab 2018 sollen die ersten Daten ausgetauscht werden, sofern die Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in Australien rechtzeitig abgeschlossen werden. [PAGE 761]

Der Nationalrat ist bei dieser Vorlage Zweitrat. Der Ständerat hat den Bundesbeschluss in der Frühjahrssession 2016 einstimmig gutgeheissen.

Die WAK des Nationalrates hat am 19. April 2016 die Botschaft über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien beraten und ohne Gegenantrag Eintreten beschlossen. In der Detailberatung lag ein Antrag zu Artikel 1 des Bundesbeschlusses vor, der als Minderheitsantrag Matter nun auf der Fahne steht. Er verlangt, dass Australien erst in die Liste der Vereinbarung zum automatischen Informationsaustausch aufzunehmen sei, wenn die anderen wichtigen Finanzplätze die Einführung des automatischen Informationsaustauschs definitiv beschlossen hätten. Der Antrag wurde in der WAK mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit sollte die Schweiz vermeiden, dass ihr vorgeworfen wird, sie lasse sich bei der Umsetzung ihrer OECD-Verpflichtungen zu viel Zeit.

In Artikel 2 des Bundesbeschlusses hat der Ständerat die Bestimmungen zum fakultativen Referendum angepasst. Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass der Beschluss dem fakultativen Referendum untersteht. Gemäss Artikel 39 des AIA-Gesetzes unterstehen die einzelnen Aktivierungen nicht dem fakultativen Referendum. Da aber das AIA-Gesetz noch nicht in Kraft ist, enthält die Fassung des Ständerates nun präzisere Bestimmungen zum Referendum in Abhängigkeit vom Inkrafttreten des AIA-Gesetzes. Ihre Kommission hat diesem Beschluss des Ständerates ohne Gegenstimme zugestimmt.

In der Gesamtabstimmung beschloss Ihre Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien zuzustimmen.

Bei der zweiten Vorlage geht es um die Genehmigung und Umsetzung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Im Dezember 2015 hat unser Parlament die rechtlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen verabschiedet und damit einen entscheidenden Schritt zur weltweiten Bekämpfung der Steuerhinterziehung gemacht. Die Schweiz kann sich der Standardsetzung beim Informationsaustausch und bei der Amtshilfe im internationalen Kontext nicht entziehen. Das Parlament hat den automatischen Informationsaustausch nach dem globalen Standard der OECD als neuen internationalen Standard akzeptiert. Nun sind zur Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs Abkommen mit den Partnerländern erforderlich.

Am 27. Mai 2015 hat der Bundesrat das Abkommen mit der EU über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen abgeschlossen. Mit der Botschaft vom 25. November 2015 unterbreitet der Bundesrat nun diesen automatischen Informationsaustausch zwischen der Schweiz und der EU dem Parlament zur Genehmigung. Formell ist das unterzeichnete Abkommen ein Änderungsprotokoll, welches das seit 2005 bestehende Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ersetzt, jedoch die bestehende Quellensteuerbefreiung bei grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen übernimmt.

Der Nationalrat ist bei dieser Vorlage Zweitrat. Der Ständerat hat den Bundesbeschluss zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens in der Frühjahrssession 2016 gutgeheissen.

Das vorliegende Abkommen enthält im Wesentlichen drei Elemente: den automatischen Informationsaustausch nach dem globalen Standard der OECD, den Informationsaustausch auf Ersuchen nach geltendem OECD-Standard und die Quellensteuerbefreiung bei grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen. Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten, und ab 2018 sollen die ersten Daten ausgetauscht werden, sofern die Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in der EU rechtzeitig abgeschlossen werden.

Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU gilt für die Schweiz in Bezug auf alle 28 EU-Mitgliedstaaten. Es ist Teil der Strategie für einen wettbewerbsfähigen, stabilen und integren Finanzplatz mit international akzeptierten Rahmenbedingungen. Dies ist auch im Interesse des Schweizer Wirtschaftsstandortes. So können in diesem Zusammenhang auch beim Marktzugang in den EU-Raum einzelne Fortschritte erzielt werden; es wurden offenbar erste Gespräche über die Möglichkeit eines sektoriellen Finanzdienstleistungsabkommens aufgenommen. Im Zusammenhang mit dem vorliegenden AIA-Abkommen mit der EU kann auch die Vergangenheitsregularisierung mit den Nachbarstaaten und wichtigen EU-Mitgliedstaaten als weitgehend verwirklicht betrachtet werden.

Die WAK des Nationalrates hat am 19. April 2016 den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU beraten und ist ohne Gegenstimme auf das Geschäft eingetreten. Mit 17 zu 8 Stimmen hat die Kommission einen Rückweisungsantrag abgelehnt, wonach der Bundesrat beauftragt werden soll, das Abkommen dahingehend zu ergänzen, dass mit jenen Ländern innerhalb der EU keine Daten ausgetauscht werden dürfen, welche noch keine faire Regularisierung lanciert haben. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die unversteuerten Vermögen faktisch weitgehend regularisiert werden konnten und es deshalb unrealistisch und unangebracht wäre, das gesamte Abkommen infrage zu stellen.

In der Beratung kam auch zum Ausdruck, wie wichtig es sei, dass die Schweiz bei jedem Land sehr sorgfältig prüfe, ob dieses die von der Schweiz bei der Erarbeitung des globalen Standards geforderten Grundprinzipien einhalte. Das sind hohe Ansprüche an die Einhaltung des Datenschutzes und des Spezialitätsprinzips, an die garantierte Reziprozität sowie an zuverlässige Regeln zur Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten bei allen Rechtsformen. Ebenso hat die Kommission festgehalten, dass immer die Fragen des Marktzugangs und der Regularisierung der Vergangenheit geklärt werden müssten.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Bundesbeschluss mit 16 zu 8 Stimmen angenommen. Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. In der Detailberatung werde ich noch eine Bemerkung zu einem Artikel machen und am Schluss noch etwas bezüglich eines Antrages der Redaktionskommission sagen.