Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-05-31
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-05-31
Wortprotokoll
Wir sind jetzt beim Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und beim Steuerharmonisierungsgesetz. Es geht in den diskutierten Artikeln in den beiden erwähnten Gesetzen um die Frage, ob das Energiesparen zusätzlich mit steuerlichen Massnahmen gefördert werden soll. Der Bundesrat hat in seinem Entwurf auf solche Massnahmen verzichtet. Der Nationalrat hat bereits in der ersten Lesung steuerliche Massnahmen eingebaut. Ihre Kommission beantragte in der ersten Lesung mit knapper Mehrheit, auf steuerliche Massnahmen einzutreten, allerdings gegenüber dem Nationalrat in abgeschwächter Form. Der Ständerat hingegen folgte der Minderheit, die auf solche Massnahmen verzichten wollte.
In der zweiten Lesung hat der Nationalrat erstens die Übertragung von energetischen Investitionskosten auf vier nachfolgende Steuerperioden und zweitens die Abzugsfähigkeit der Investitionskosten für Ersatzneubauten beschlossen. Punkt 1 würde zu Steuerausfällen für Bund und Kantone von etwa 120 bis 240 Millionen Franken führen, Punkt 2 zu solchen von etwa 180 Millionen Franken.
Ihre Kommission hat für diese Frage noch einmal relativ viel Zeit aufgewendet und zur Vorbereitung der Beschlüsse beim Finanzdepartement einen Bericht zum Thema "Auslegeordnung zu steuerlichen Massnahmen im Gebäudebereich" in Auftrag gegeben. Darin wurde eine ganze Reihe von möglichen Optionen geprüft, weil in der Kommission grundsätzlich der Wille bestand, in dieser inhaltlich wahrscheinlich gewichtigsten Differenz eine Annäherung an den Nationalrat zu erreichen.
Am Schluss ist das nicht gelungen. Ganz kurz die hauptsächlichen Gründe: Generell musste die Kommission feststellen, dass Subventionen für die Förderung erneuerbarer Energien transparenter und gezielter eingesetzt werden können. Wir haben auch festgestellt, dass die Mitnahmeeffekte solcher steuerlichen Massnahmen sehr hoch sind. Man spricht von 70 bis 80 Prozent. Die Steuerersparnisse, das liegt auf der Hand, sind bei tieferen Einkommen um ein Vielfaches geringer als bei hohen. Mit der Abzugsfähigkeit über drei, vier Steuerperioden wird zudem ein beträchtlicher administrativer Mehraufwand verursacht. Man muss sich ja bewusst sein: Eine Abzugsfähigkeit über zwei Jahre ist bei vernünftiger Planung heute schon möglich.
Weiter haben wir festgestellt, dass das verfassungsrechtliche Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit innerhalb der Steuerperiode mit einer solchen Massnahme verletzt würde. Und wie erwähnt sind die Einnahmenausfälle bei einer Staffelung über eine längere Periode beträchtlich. Zuletzt mussten wir auch zur Kenntnis nehmen, dass die energetische Wirkung solcher Massnahmen als sehr klein eingeschätzt wird.
Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen, wie in der ersten Lesung auf steuerliche Massnahmen zu verzichten. Eine Minderheit beantragt Ihnen, zumindest die Rückbaukosten für Ersatzneubauten als abzugsfähig zuzulassen.