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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2016-05-31

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-05-31

Wortprotokoll

Wir haben heute ja einen Tag erlebt, der schwergewichtig der Zukunft und den Problemen der Wasserkraft gewidmet war. In Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 sind jetzt besondere Unterstützungsmassnahmen wie eine Marktprämie beschlossen worden, um bei den grossen Problemen, die die Grosswasserkraftwerke haben, doch irgendwie dafür zu sorgen, dass am Schluss für diese erneuerbare Energiequelle keine nichtwiedergutzumachenden Schäden eintreten. Dabei fällt allerdings auf, dass die neuen Massnahmen, die jetzt getroffen worden sind, insgesamt hinter der problematischen Entwicklung zurückbleiben, die sich im Moment in Zusammenhang mit den Schweizer Grosswasserkraftwerken vor unseren Augen abspielt. Die Diskussion ist noch nicht auf der Höhe der Zeit. Die Probleme, die sich gegenwarts- und vor allem zukunftsbezogen stellen, sind weit, weit grösser. Sie werden in dieser Interpellation mit ein paar Fragen angesprochen. Leider sind die Antworten darauf auch nicht auf der Höhe der Fragestellungen. Ich möchte diese Einschätzung kurz begründen.

Vorweg: Positiv ist, dass seit der Einreichung der Interpellation am Schluss der Frühjahrssession der Bundesrat, das muss gewürdigt werden, immerhin entschieden hat, Anfang Mai die anstehende Etappe der Strommarktliberalisierung zu stoppen und auf Eis zu legen. Das lag seit einiger Zeit in der Luft, weil dieser Schritt hin zur nächsten Etappe nicht zu rechtfertigen wäre. Aber dass der Bundesrat das jetzt auch offiziell deklariert hat und vorläufig Nein gesagt hat, ist ein Schritt in die richtige Richtung und soll hier auch so gewürdigt werden.

Das Problem ist aber insgesamt, dass bei der Analyse der Probleme der Stromwirtschaft, gerade bezogen auf die Wasserkraft, der Bundesrat doch, so meine ich, nicht dort ist, wo die Probleme effektiv liegen. Wir haben es jetzt in Zusammenhang mit der Interpellation Fetz 16.3230, "Atomkonzerne in Schieflage. Die KEV oder Strategieentscheide als Ursache?", gehört. Die hier anwesende Bundesrätin hat die Strommarktliberalisierung verteidigt. Dabei ist offensichtlich, wenn man das Thema anschaut, dass die grossen Probleme der Schweizer Stromwirtschaft doch die direkte Folge der Strommarktliberalisierung für alle Verbraucher ab 100 000 Kilowattstunden sind.

Erinnern wir uns: Diese Strommarktliberalisierung ist durchgeführt worden, obschon das Volk nach einem Referendum, auch vonseiten der Gewerkschaften, die Strommarktliberalisierung abgelehnt hat. Diese ist gescheitert, und nachher ist sie von den Gerichten durchgedrückt worden, letztlich durch einen Entscheid des Bundesgerichtes. Das hat dann zum Stromversorgungsgesetz geführt, weil es auf der nationalen Ebene kein Gesetz gab, das das Bundesgericht gebunden hätte. Es gab den Kompromiss, mit dem in einer ersten Etappe nur die Grossverbraucher mit einbezogen wurden, während ein Einbezug der kleinen und mittleren Unternehmen, aber vor allem auch der Haushalte erst für eine zweite Etappe vorgesehen wurde. Das war auch der Grund, weshalb dann nach der Abwägung kein Referendum mehr gegen dieses Stromversorgungsgesetz ergriffen wurde.

Man kann jetzt bereits eine Bilanz ziehen. Heute haben die Unternehmen und die Werke keine Probleme - es geht ihnen gut -, die auf den Endverbrauchermarkt zählen können, die einen berechenbaren Markt bespielen können, die auf berechenbare Preise auf der Basis der Gestehungskosten zählen können. Ein Beispiel sind die Stadtwerke, ein anderes Beispiel sind die BKW. Es sind gleichzeitig die effizientesten Förderer des Umstiegs auf erneuerbare Energien.

Umgekehrt befinden sich jene, welche sich im liberalisierten Markt bewegen müssen, am Rande des wirtschaftlichen Kollapses. Es kommt einem bei der Strommarktliberalisierung vor wie bei der Liberalisierung der Finanzmärkte: Jene, die aus politischen oder ideologischen Gründen die Liberalisierung bei den Finanzmärkten durchgedrückt haben, beherrschen regelmässig die Folgen von dem, was sie angerichtet haben, nicht. Am Schluss ist es dann die Allgemeinheit, die wieder eingreifen muss und ein Desaster verhindern muss.

Es geht bei der Elektrizität um sehr viel. Die Elektrizität war seit Beginn der Industrialisierung die Schlüsselenergie der Wirtschaft, und sie ist es geblieben. Nichts funktioniert heute und in Zukunft ohne Strom. Ausgerechnet bei dieser Ausgangslage droht der grosse Ausverkauf der Schweizer Wasserkraft. Alpiq hat ja angekündigt, die Hälfte seiner Wasserkraftanlagen zu verkaufen. Es ist zu befürchten, dass das nur der Anfang ist.

Der Bundesrat sagt leider in der Stellungnahme zur Interpellation nichts anderes, als dass zum Eigentum von Energieinfrastrukturen, wenn man von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid absieht, in der heutigen Gesetzgebung keine Aussagen gemacht werden. Notfalls könne der Bund ja den Export von Wasserstrom der Bewilligungspflicht unterstellen. Wenn man so etwas liest, fragt man sich, ob von der Verwaltung, vom Bundesrat begriffen worden ist, was heute wichtigen, zentralen Teilen unserer Energieinfrastruktur droht.

Ist der Bundesrat tatsächlich der Meinung, es sei egal, ob die grossen Wasserkraftanlagen in unseren Bergen schweizerisch blieben oder am Schluss einfach auf den Kapitalmärkten an irgendwen verscherbelt würden? Sind wir hier - man könnte es etwas drastisch ausdrücken - tatsächlich so weit wie Griechenland, wo der wichtigste Hafen, Piräus, jetzt den Chinesen verkauft worden ist? Die wirtschaftliche Ausgangslage war dort ganz anders, und es ist in der Not unter dem Diktat dieser Restrukturierungsprogramme geschehen. Aber hier würde es gewissermassen ohne Not geschehen.

Wir konnten gestern und heute lesen: Das Energieversorgungsunternehmen Repower ist mindestens kurzfristig aus [PAGE 299] dem Schneider. Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich sind eingestiegen, UBS Fonds ist eingestiegen - wobei man sich die Frage erlauben darf, wieweit UBS noch eine schweizerische Bank ist. Aber wenn Sie beispielsweise im Portefeuille von Alpiq bei den Speicherkraftwerken nachlesen, stellen Sie fest: Ob Blenio oder Grande Dixence, die grossen Staumauern in unseren Alpen waren und sind Meisterwerke der Ingenieurkunst; sie sind, um meinen Sitznachbarn, Ständerat Français, zu zitieren, gewissermassen die Kathedralen des 20. Jahrhunderts. Sie haben unser Land geprägt wie nur wenige Bauwerke zuvor. Sie sind Teil unserer Schweizer Alpenlandschaft geworden. Sind wir in der Schweiz nun tatsächlich so weit, dass diese Errungenschaften von Jahrzehnten und die Möglichkeiten dieser grossartigen Werke, an denen Generationen gebaut haben, in einer Verantwortungslosigkeit sondergleichen, ich muss es leider so sagen, in wenigen Jahren mit Verweis auf Marktgesetze einfach verspielt werden?

Der Schweiz und den betroffenen Regionen bleiben am Schluss nur die grossen Risiken. Diese gewaltigen Bauwerke sind ja immer auch Grossrisiken, die man technisch und wirtschaftlich beherrschen muss. Am Schluss bleiben uns die Risiken - alles andere ist dem Spiel der internationalen Kapitalmärkte ausgeliefert.

Ich bitte hier den Bundesrat, noch einmal über die Bücher zu gehen und diese Fragen anzugehen. Wenn sich die Rahmenbedingungen fundamental ändern, muss man über die Bücher, politisch, im Parlament. Auch der Bundesrat muss über die Bücher. Können wir uns denn vorstellen, dass das, was jetzt bei diesen grossen Wasserkraftanlagen droht, auch bei der Post, bei den Autobahnen, bei der Swisscom oder bei den Bahnen möglich wäre? Diese grossen Wasserkraftanlagen gehören doch zum Service public, zur Basisinfrastruktur unseres Landes.

Strom ist als Prozessenergie für unser Land unverzichtbar, und wir haben auch eine grosse Stärke in diesem Bereich. Wir haben grosse Abhängigkeiten, aber die grosse Stärke - das hat ja auch die zuständige Bundesrätin bei der Energiestrategie 2050 zum Ausdruck gebracht - ist die Wasserkraft als wichtigste erneuerbare Energie, über die wir verfügen. Wir beziehen 60 Prozent des Stroms aus der Wasserkraft, und zu dieser wie auch zum zentralen Teil davon, den Grosswasserkraftanlagen, müssen wir Sorge tragen. Dafür braucht es bei geänderten wirtschaftlichen Bedingungen klare politische Botschaften, das ist das Zentrale. Wenn die heutigen Gesetze nicht genügen, dann muss man auch entsprechend handeln.

Bei der Energiestrategie 2050 haben wir jetzt diese besonderen Unterstützungen beschlossen. Man muss bei dieser Ausgangslage und wenn man schon so weit geht, hier Sondermassnahmen zu treffen, doch dafür sorgen, dass diese Grosswasserkraftanlagen jetzt nicht infolge der wirtschaftlichen Not gewisser Konzerne einfach verscherbelt werden! Es liegt in der Verantwortung des heutigen Bundesrates, aber es liegt auch in der Verantwortung des heutigen Parlamentes, dafür zu sorgen, dass nicht in wenigen Jahren Errungenschaften von Generationen leichtfertig verspielt werden, nur weil man nicht auf der Höhe der Analyse, nicht auf der Höhe der Herausforderungen und nicht auf der Höhe der nötigen Antworten ist. Es ist notwendig, diese Fragen anzugehen und sich diesen zu stellen, um hier Schaden von der Schweiz abzuwenden.