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Müller Leo · Nationalrat · 2016-05-31

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-05-31

Wortprotokoll

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates hat die von Nationalrat Matthias Aebischer sowie von Nationalrat Jean Christophe Schwaab eingereichten parlamentarischen Initiativen an ihrer Sitzung vom 19. Januar 2016 behandelt. Sie beantragt Ihnen, jeweils mit 18 zu 6 Stimmen, den beiden Initiativen keine Folge zu geben. Weshalb kommt die Kommission zu diesen Anträgen?

Sie haben es von den Initianten gehört: Die parlamentarische Initiative Aebischer Matthias verlangt, dass in Artikel 5 Absatz 1 des Nationalbankgesetzes der Aufgabenkatalog erweitert wird, und zwar soll neben der Preisstabilität auch das Erreichen eines maximalen Beschäftigungsgrads als Aufgabe definiert werden. Die parlamentarische Initiative Schwaab will, dass ebenfalls in Artikel 5 des Nationalbankgesetzes neben der Preisstabilität auch die Kaufkraftparität enthalten sein soll. Es geht also darum, den Aufgabenkatalog der Schweizerischen Nationalbank um zwei Aufgaben zu erweitern, nämlich um das Erreichen eines maximalen Beschäftigungsgrads und um die Berücksichtigung der Kaufkraftparität.

Die Begründung der Initianten haben Sie gehört. Nun komme ich zur Diskussion in der Kommission: In der Kommission war unbestritten, dass die Schweizerische Nationalbank ihre Unabhängigkeit weiterhin haben und behalten soll. Beide Initiativen wollen daran nicht rütteln, sie wollen aber die Aufgaben der Nationalbank erweitern.

Diskutiert wurde in einem ersten Schritt die heutige Rechtslage. In der Bundesverfassung ist das Ziel der Geld- und Währungspolitik festgelegt; diese muss - so die Bundesverfassung - dem Gesamtinteresse des Landes dienen. Bereits mit dieser Bestimmung müsste die Nationalbank allfällige Zielkonflikte zwischen der Preisstabilität und der konjunkturellen Entwicklung im Sinne des Gesamtinteresses des Landes lösen. Dies heisst, dass in einer Rezession der Konjunkturlage grösseres Gewicht beigemessen wird als in einer Hochkonjunktur. Dagegen muss in einer Hochkonjunkturphase der Bekämpfung der Teuerung ein grösseres Gewicht gegeben werden. Mit der Konjunkturstabilisierung trägt die Nationalbank explizit auch Verantwortung für die Beschäftigungslage. Damit lässt die heutige Gesetzgebung eine Gewichtung der Ziele je nach Konjunkturlage zu.

Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass der heutige Auftrag an die Nationalbank genüge. Es bestehe kein Handlungsbedarf, zumal das Gesetz erst vor zwölf Jahren grundlegend revidiert worden sei. Dieses Gesetz erfülle nach wie vor die Anforderungen. Die Mehrheit argumentiert, dass mit dem Vorgeben zu vieler Aufträge an die Nationalbank die Unabhängigkeit formell zwar bestehen bleibe, materiell aber verlorengehen werde. Die Mehrheit der Kommission befürchtet zudem, dass mit der Aufnahme des Ziels der Kaufkraftparität die Bilanz der Schweizerischen Nationalbank massiv aufgebläht würde, und die Risiken einer solchen Bilanzaufblähung wären zu gross. Zudem wird befürchtet, dass ein künstlicher fixer Wechselkurs eingeführt würde, der langfristig nicht zu halten wäre. Für die Mehrheit der Kommission ist es zudem ebenso wichtig, dass die Schweiz Rahmenbedingungen schafft, damit die Unternehmen kompetitiv bleiben; dies sei für die Sicherung der Arbeitsplätze wichtiger als neue Aufgabenstellungen an die Nationalbank.

Die Minderheit der Kommission ist dagegen der Meinung, dass die Schweizerische Nationalbank einen grossen wirtschaftspolitischen Einfluss habe. Deshalb müsse der Gesetzgeber klarer und präziser vorgeben, was die Rahmenbedingungen für das Handeln der Nationalbank seien. Sie ist der Meinung, dass das Beschäftigungsziel für die Gesamtwirtschaft derart wichtig sei, dass dieses explizit im Auftrag erwähnt sein müsse. In Bezug auf die Kaufkraftparität argumentiert die Minderheit, dass die Wirtschaft enorm unter dem starken Franken leide. Der Euroraum sei für die Exportwirtschaft und den Tourismus zentral, und diese würden unter dem starken Franken zu sehr leiden. Die Wirtschaft brauche deshalb eine längerfristige Wechselkursstabilität, und aus diesem Grund solle die Berücksichtigung der Kaufkraftparität explizit als Aufgabe im Nationalbankgesetz festgehalten werden.

Zusammenfassend halte ich fest, dass die Kommission mit 18 zu 6 Stimmen zum Schluss gekommen ist, es sei kein Handlungsbedarf gegeben und das Nationalbankgesetz müsse nicht revidiert werden. In diesem Sinn beantragt Ihnen die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates, diesen beiden parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.

[VS]