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Fluri Kurt · Nationalrat · 2016-05-31

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2016-05-31

Wortprotokoll

Ihre Kommission lehnt diese Initiative mit 17 zu 6 Stimmen ab. Der Initiant und die Sprecherin der Minderheit haben in der Begründung einiges vermischt. Sie haben das Abkommen von Dublin indirekt berührt, sie haben die Frage der Verteilung der Asylbewerber innerhalb der EU angetönt, sie haben angebliche Missstände in unserem Land erwähnt, und sie haben falsche Zahlen wegen einer angeblich überproportionalen Aufnahmequote unseres Landes aufgeführt.

Halten wir uns an den Text der Initiative! Die Initiative will in einem ersten Absatz, dass in einem Artikel 121b der Bundesverfassung festgehalten wird, dass Asylbewerber oder anerkannte Flüchtlinge keinen Anspruch haben, auf Schweizer Boden aufgenommen zu werden oder in der Schweiz bleiben zu können. Zweitens verlangt die Initiative, dass unser Land im Ausland in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Roten Kreuz und anderen internationalen Organisationen Flüchtlingszentren betreibt.

Der Initiant hat dabei das deutsche Grundgesetz erwähnt. Unseres Erachtens ist dieses inhaltlich mit unserem Asylrecht identisch, wie es in der Bundesverfassung und im Asylgesetz formuliert ist. Dieser Verweis ist deshalb an sich nichts Neues.

Die Kommissionsmehrheit ist erstens gegen die Aberkennung eines Aufenthaltsrechts in unserem Land, und zwar aus rechtlichen Gründen. Meine Vorrednerin, die Kommissionssprecherin französischer Sprache, hat die Gründe erwähnt und hat auf die internationalen Abkommen und unsere bisherige Asylgesetzgebung, die ja mehrfach bestätigt worden ist, hingewiesen. Sämtliche Asylgesetzrevisionen haben den Asylbegriff nicht verändert, es ging immer nur um das Verfahren.

Zweitens sind wir der Auffassung, dass es zwar eine gute Idee wäre, in der Nähe von Herkunftsländern der Flüchtlinge derartige Zentren zu betreiben, bevor sie nach Europa kommen. Nur haben das natürlich andere Länder als die Schweiz auch schon versucht. Wir kennen die Bemühungen der EU, die Verhandlungen mit der Türkei.

Und wir möchten noch Folgendes zu bedenken geben: Möchten Sie dann, Herr Kollege Stamm, wirklich, dass die ganzen Asylverfahren, die Abklärungen der Asylberechtigung in Nordafrika in diesen neuen Bundeszentren ausserhalb der Schweiz ablaufen und nicht in unserem Land? Sie können sich ja selbst vorstellen, dass das mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre, auch mit grossen Kosten, und schon deshalb als unrealistisch zu beurteilen ist.

Weiter müssten wir natürlich auch mit Gegenforderungen rechnen - nicht nur bezüglich der Kostenübernahme, sondern auch mit politischen Gegenforderungen seitens der Länder, die möglicherweise solche Zentren betreiben würden. Wir kennen das heute von der Thematik Türkei und EU her.

Aus diesen beiden Gründen - zum einen wegen der Verletzung unseres Asylrechts, unserer Bundesverfassung und internationaler Abkommen, zum andern, weil wir den Betrieb derartiger Zentren im Ausland als unrealistisch erachten, zumal es nicht erwünscht ist, dass wir die Asylverfahren dort durchführen - lehnt die Kommission die parlamentarische Initiative klar ab; sie hat mit 17 zu 6 Stimmen beschlossen, ihr keine Folge zu geben.

Ich bitte Sie, sich der Kommissionsmehrheit anzuschliessen.