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Engler Stefan · Ständerat · 2016-06-02

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-06-02

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der Differenzbereinigung zum Strafregistergesetz. Vorweg so viel: Der Nationalrat hat sich in der für den Ständerat wichtigen Frage, ob ein Strafregister für Unternehmungen eingeführt werden soll, dem Ständerat angeschlossen und damit darauf verzichtet.

Es gibt in dieser Differenzbereinigung einige Bestimmungen, bei welchen der Nationalrat gewisse Änderungen vorgenommen hat, die zum einen mit der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative zusammenhängen und zum andern weitgehend technischer Natur sind und auf die Einführung der AHV-Nummer zur Personenidentifikation zurückgehen. Zu all diesen Bestimmungen werde ich mich nicht äussern. Die Kommission hat sich diesbezüglich einstimmig der nationalrätlichen Fassung angeschlossen.

Es gibt im Wesentlichen zwei Themen, über die wir sprechen müssen: zum einen über Artikel 23 auf Seite 13 der Fahne, bei dem es um die Frage geht, wie mit Einstellungsverfügungen umzugehen ist, und zum andern über den Deliktskatalog, welcher zu einem lebenslänglichen Eintrag im Strafregister führen soll. Dazu gibt es einen Mehrheits- und einen Minderheitsantrag aus der Kommission.

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