Minder Thomas · Ständerat · 2016-06-02
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-02
Wortprotokoll
Es gibt ein Killerargument im wahrsten Sinne des Wortes: Wenn Sie der Mehrheit folgen, dann wissen der Richter oder die Strafverfolgungsbehörde, der Gutachter oder Psychiater unter Umständen bei einem Wiederholungstäter nicht, ob sie einen Killer vor sich haben. Denn sein Eintrag wurde womöglich in Vostra bereits wieder gelöscht und ist somit nicht mehr sichtbar. Wenn ein Mörder nicht lebenslänglich bekommt, so wird seine Straftat bzw. sein Eintrag gelöscht, und der Richter erkennt bei einem Folgedelikt nicht oder nur schwerlich, ob er einen Ersttäter oder einen Wiederholungstäter bestrafen muss.
Die nun von der Minderheit übernommene nationalrätliche Lösung ist schlicht besser als jene des Bundesrates. Sie ist bereits ein Kompromiss, welcher verlangt, dass wenigstens - wir haben es gehört - bei den schwersten Gewalt- und Sexualstraftaten und natürlich den Tötungsdelikten ein lebenslänglicher Strafregistereintrag vorzusehen sei. Beim indirekten Gegenvorschlag zur Pädophilen-Initiative haben wir diesen Mechanismus schon einmal diskutiert: Dort definierte man eine Streichung des Eintrags nach zehn Jahren. Bei pädophilen Sexualstraftätern ist dies geradezu ein Witz, denn es ist anerkannt, dass Pädophile durch eine hohe Rückfallquote auffallen.
Nun möchte die Minderheit diesen Mechanismus auch auf andere schlimme Straftaten ausweiten. Wir sind in der Differenzbereinigung, und da gilt es, Differenzen ab- und nicht aufzubauen. Wir haben hier eine nicht allzu grosse Divergenz. Bauen wir sie also ab, und schliessen wir uns dem Nationalrat an!
Werte Frau Bundesrätin, Sie unterstützen - das nehme ich vorweg - bekanntlich noch immer die Position der Mehrheit. Sie werden wohl argumentieren, dass auch Straftäter, die schwere Delikte begangen haben, ein grundrechtlich geschütztes Recht auf Vergessen haben. Ich teile diese Haltung nicht. Leider ist es eine Tatsache, dass in den letzten zehn Jahren nur gerade 24 Personen, also zwei bis drei pro Jahr, zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Morde und andere schwere Straftaten gibt es jährlich und bekanntlich in einer viel grösseren Anzahl.
Allein schon diese Tatsache ist selbsterklärend und Indiz genug, warum man bei diesem Artikel der Minderheit folgen sollte.