Bischof Pirmin · Ständerat · 2016-06-02
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-06-02
Wortprotokoll
Ich bitte Sie ebenfalls, der Minderheit Jositsch zu folgen. Wir sprechen hier nicht von theoretischen Fällen. Wir hatten laut Auskunft unseres Obergerichtes in unserem Kanton zweimal die Situation, dass die Gerichte - im einen Fall das erstinstanzliche, im anderen Fall das zweitinstanzliche Gericht - sogar von den Vortaten eines Pädosexuellen bzw. im anderen Fall eines Gewalttäters Kenntnis hatten. Aber weil die Taten nach damaliger Terminologie gelöscht - heute würde man "entfernt" sagen - waren, durfte das Gericht diese Fakten nicht mehr berücksichtigen, obwohl es sie kannte. Das geht also noch weiter als bei Fällen, in denen das Gericht die entsprechenden Vortaten nicht kennt.
Die Begründungen betreffend Dauerdelikte, namentlich im Bereich von pädosexuellen Tätern, sind vorhin gebracht worden. Es gibt aber auch Berufsverbrecher. Der Killer zum Beispiel ist ein Mensch, der gegen Geld jeden Menschen umbringt, wenn Sie ihm den Auftrag dazu geben und genügend Geld dafür zahlen. Das sind Menschen, die sich an sich nicht abschrecken lassen und bei denen eben wichtig ist, dass die Richterin oder der Staatsanwalt im Zeitpunkt des Urteils von ihren Vortaten Kenntnis haben - zumindest Kenntnis haben! Die Entfernung des Eintrags würde ja dazu führen, dass das Einsichtsrecht dann fehlt.
Der Antrag der Minderheit, wie ich ihn auch nach den Äusserungen von Kollege Jositsch verstehe, führt dazu, dass ein entsprechendes Einsichtsrecht ja nur für die richterlichen Behörden und die Staatsanwaltschaften besteht, nicht aber für die Öffentlichkeit oder beispielsweise für einen Arbeitgeber oder Ähnliches. Das scheint mir auch der richtige Weg zu sein.
Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen.