Germann Hannes · Ständerat · 2016-06-02
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-02
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, in dieser Frage dem Weg der Kommissionsmehrheit zu folgen; dies gleich vorweg.
Es ist nun viel zum Argument gesagt worden, dass wir unter Zeitdruck seien, den wir uns selber auferlegt hätten. Ja, das mag sein. Einen Teil hat dann die EU dazu beigetragen, [PAGE 319] indem sie diese Verknüpfung zu Horizon 2020 gemacht hat, die völlig willkürlich ist. Es könnte morgen auch eine Verknüpfung hergestellt werden, wonach zuerst noch das Rahmenabkommen abgeschlossen werden müsse usw. Mit diesen Argumenten kommen wir einfach nicht weiter. Überhaupt - das sei mir als Vorbemerkung erlaubt - habe ich mich gewundert, dass wir bei einem Erlass, der insgesamt doch ordentlich dick ist, bis jetzt noch nicht über den Inhalt, über materielle Dinge gesprochen haben. Vielmehr ging es primär um das Forschungsabkommen Horizon 2020, das wir alle unterstützen und von dessen Wichtigkeit die grosse oder überwältigende Mehrzahl der Mitglieder dieses Rates überzeugt ist; ich gehöre auch zu diesen, auch ich unterstütze dieses Abkommen.
Mit Blick letztlich auf das Hauptargument genügt mir aber Horizon 2020 natürlich nicht. Haben Sie etwas zu Horizon 2020 auf dem Tisch? Überhaupt nichts. Wir haben lediglich ein Abkommen, das ausschliesslich mit Kroatien respektive mit der EU geschlossen werden soll. Angesichts dieses Dilemmas finde ich es schon etwas gewagt, wenn man, Herr Lombardi, sagt, dass das Volk falsche Annahmen gemacht habe, oder wenn man sagt, dass wir uns in einer Sackgasse befänden. Das ist immer relativ. Wir sind in einer schwierigen Situation und haben eine Lösung zu finden im Normenkonflikt, den auch Frau Seydoux schön angesprochen hat. Sie hat es eigentlich auf den Punkt gebracht: Entweder lösen wir ihn auf, indem wir eine Lösung innerhalb der Bundesverfassung finden. Oder wir finden mit der EU eine einvernehmliche Lösung, sodass der Normenkonflikt von der EU her aufgelöst wird.
Aber, meine Herren Jositsch und Lombardi: Vor allem viele Argumente von Herrn Jositsch haben mir gut gefallen, die konnte ich absolut nachvollziehen. Allerdings fand ich die leichte Überhöhung der besagten Rechtsprofessorin und Europarechtlerin jetzt nicht unbedingt hilfreich. Denn die Auffassung wird ja weder vom Bundesamt für Justiz noch von der Direktion für Völkerrecht geteilt, in keiner Weise. Man hat uns das auch erklärt, und das leuchtet ein.
Ich bin nun wirklich schon lange in der Aussenpolitik tätig. Wir wissen, dass es sich anders als bei den bilateralen Verträgen beim Freizügigkeitsabkommen eben um ein gemischtes Abkommen handelt. Die Schweiz hat das mit den 15 EU-Staaten geschlossen, und es ist erweitert worden. Jetzt sind wir bei 27 oder je nachdem, wie es weitergeht, bei 28 Staaten, also auch von unserer Seite her gesehen. Und ich kann Ihnen sagen - die Frau Bundesrätin weiss das auch -, ich war stets ein Befürworter dieser Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitglieder, weil ich der tiefen Überzeugung bin, dass man nicht Staaten einer Gemeinschaft unterschiedlich behandeln kann. Wir würden es ja auch nicht zulassen, wenn die EU plötzlich käme und sagen würde, dass der Standort Genf oder Schaffhausen oder Zürich dann aber aus diesem Abkommen ausgeschlossen sei. Das käme doch für uns nicht infrage.
Insofern ist das die Logik, die man haben muss, die aber in meiner Partei zu meinem Leidwesen ja nicht unbedingt durchgehend geteilt wird. Doch die Fragen zur Personenfreizügigkeit kann man natürlich stellen. Wenn schon, muss man das ganze Abkommen infrage stellen, und das ist mit der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 passiert. Das Volk hat Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative gesagt, und nun haben wir diese umzusetzen.
Ich weiss nicht, Herr Lombardi, wie Sie dazu kommen zu sagen, dass das Volk drei falsche Annahmen getroffen hätte. Sie hätten es ja im Tessin entsprechend bereinigen können. Aber Ihr Kanton hat meines Wissens mit dem höchsten Jastimmenanteil zugestimmt. Ich glaube nicht, dass sich die Leute geirrt haben. Sie haben ihrem Willen Ausdruck verliehen, und wir haben jetzt diesen Willen umzusetzen, auch wenn das in einzelnen Punkten natürlich nicht ganz einfach ist. Das sei ja auch eingeräumt.
Jetzt vielleicht doch noch einmal zur juristischen Frage: Herr Bischof hat das zwar sehr gut und auch sehr bildhaft erläutert. Es gibt aber viele Ratsmitglieder, die sagen: Was soll das jetzt? Da muss ich einfach nochmals darauf hinweisen, dass das Freizügigkeitsabkommen als gemischtes Abkommen mit der EU konzipiert ist. Es ist damals mit 15 EU-Mitgliedern abgeschlossen worden. Wir haben nachher folgerichtig jeweils die Abstimmungen gehabt, wir haben diese Beschlüsse konsequenterweise dem Staatsvertragsreferendum unterstellt. Mit Kroatien schliesst die Schweiz erstmals einen Vertrag über die Personenfreizügigkeit ab, also kommt das Bundesamt für Justiz für mich zu einem absolut nachvollziehbaren, klaren Schluss: Es kann sich nur um einen neuen Vertrag handeln. Daran ändert auch der Inhalt des Kroatien-Protokolls nichts. In seinem Bestand bleibt es trotzdem vom Grundabkommen, dem Freizügigkeitsabkommen, abhängig. Damit ist diese Frage eigentlich geklärt, und das hat auch die Kommissionsmehrheit absolut überzeugt.
Jetzt kommen wir zur Gretchenfrage, wie vorzugehen sei. Es gibt zwei Wege: Sie haben den Weg der Mehrheit und den Weg der Minderheit. Mit dem Weg der Mehrheit wird der Verfassung Nachachtung verschafft, und mit dem Minderheitsweg wird dem virtuell verknüpften Forschungsabkommen Horizon 2020 eher der Vorrang gegeben. Das ist Ihr Entscheid. Das liegt aber in unserer politischen Verantwortung; das ist auch ein politischer Entscheid. Wer, wenn nicht wir als gesetzgebendes Organ in diesem Land hat die Verantwortung für die Verfassung zu tragen? Wir haben kein Verfassungsgericht, wir wollen das nicht. Also sind wir letztlich verantwortlich.
In Wahrnehmung dieser Verantwortung kann es nur einen Entscheid geben, nämlich den Entscheid, sich hier der Mehrheit anzuschliessen. Ich bitte Sie, das zu tun, dann sind wir auf dem Weg, der unsere Verfassung höher gewichtet.