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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-06-06

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-06-06

Wortprotokoll

Zur ersten Frage: Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat Kenntnis von den Feierlichkeiten in Eritrea. Bei der grossen Mehrheit der Reisenden dürfte es sich allerdings nicht um Asylsuchende oder anerkannte Flüchtlinge handeln, sondern um Eritreer, die schon länger in der Schweiz leben und teils bereits eingebürgert sind. In Bezug auf die Feierlichkeiten in Eritrea liegen dem SEM zu solchen Heimatreisen bislang keine gesicherten Erkenntnisse vor. Stellt die zuständige Grenzkontrollbehörde fest, dass anerkannte eritreische Flüchtlinge nach Eritrea zurückgereist sind, erhält das SEM einen entsprechenden Grenzkontrollrapport.

Zur zweiten Frage: Der Bundesrat hält dezidiert fest, dass es laut Asylgesetz anerkannten Flüchtlingen grundsätzlich untersagt ist, mit den heimatlichen Behörden in Kontakt zu treten. Dazu gehören insbesondere auch Reisen ins Heimatland. Solche Reisen erfolgen auf eigene Verantwortung der Flüchtlinge. Bei anerkannten Flüchtlingen, die nachgewiesenermassen ins Heimatland zurückgereist sind oder bei denen Verdacht darauf besteht, führt das SEM ein Verfahren auf Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft oder Widerruf des Asyls durch. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wird dem Bundesrat demnächst eine Gesetzesanpassung zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit des Verbots von Reisen in den Heimatstaat unterbreiten.

Zur dritten Frage: Der Bund übernimmt keine Reisekosten für Heimatreisen von anerkannten Flüchtlingen.

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