Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-06-06
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-06-06
Wortprotokoll
Zu den Fragen 1 und 2: Das EJPD kennt die diesbezügliche Situation in den 26 kantonalen sowie verschiedenen städtischen und gemeindlichen Polizeikorps nicht im Detail. Aber aufgrund der Zusammenarbeit des Fedpol mit den Polizeikorps kann bestätigt werden, dass verschiedene Polizeikorps Smartphones und Tablets, auch i-Phones verwenden. Ob bei den Polizeikorps spezifische Anforderungen geltend gemacht werden, aufgrund derer nur i-Phones beschafft werden, entzieht sich der Kenntnis meines Departementes.
Bei den kantonalen Polizeikorps ist das primäre Kommunikationssystem im Polizeialltag das Sicherheitsfunksystem Polycom. Einzelne Kantone haben ihre Alarmierung sowie andere Anwendungen mit Smartphones geregelt, z. B. Mailing, Adressverwaltung, Telefonie, Leistungserfassung, die Abfrage der polizeirelevanten EJPD-Datenbanken usw. Die Polizeikorps sind in ihren Gerätebeschaffungen aufgrund der geltenden Submissionsordnung eigenständig. Einige Polizeikorps haben vor einigen Jahren Smartphones und Tablets evaluiert. Damals haben sie sich für i-OS-Geräte entschieden. Die Gründe waren primär die Usability der Geräte und gewisse technische Sicherheitsmerkmale. Es wäre zu aufwendig, parallel mehrere Betriebssystemplattformen, z. B. Android oder Windows, zu betreiben. Darum haben sich das i-Phone und teilweise auch das i-Pad zu einem Quasistandard entwickelt. Welcher Standard in vier bis fünf Jahren gilt, ist offen. Wir gehen davon aus, dass irgendwann wieder auf eine andere Plattform gewechselt wird. Sobald das notwendig wird, wird es wieder eine Evaluation und entsprechende Submissionen geben.
Zu den Fragen 3 und 4: Weil die Kantone im Beschaffungswesen eigenständig sind, kann das EJPD hier keine verbindliche allgemeingültige Antwort geben. Wegen der sensiblen Polizeidaten darf davon ausgegangen werden, dass der Sicherheit bei Beschaffungen bzw. beim Betrieb entsprechender Applikationen das notwendige Gewicht gegeben wird.
Zu den Fragen 5 und 6: Der Bundesrat geht davon aus, dass der Wettbewerb spielt. Die Beschaffung der Geräte ist eine kantonale Angelegenheit, und es liegt nicht in der Kompetenz des Bundesrates, diesen Wettbewerb zu fördern.