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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2016-06-06

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-06

Wortprotokoll

Ich vertrete zuerst den Minderheitsantrag Walter bei Artikel 196 Absatz 4 und spreche anschliessend zu Artikel 196 Absatz 1 und zum eben vertretenen Minderheitsantrag Barazzone.

Zu meinem Minderheitsantrag bei Artikel 196 Absatz 4: Unser Rat verlangt hier zusammengefasst, dass die Kantone die Auswirkungen auf die Gemeinden berücksichtigen sollen. Der Ständerat ist uns bei diesem Passus, was mich schon auch erstaunt hat, nicht gefolgt. Mit meinem Minderheitsantrag beantrage ich - die Kommission entschied hier mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung -, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Auch wenn das nicht die wichtigste Differenz ist, würde damit doch zumindest eine weitere Differenz ausgeräumt.

Der Bund wahrt gemäss Artikel 47 der Bundesverfassung die Eigenständigkeit der Kantone. Er sollte nicht auf Bundesebene in die Kantonsautonomie eingreifen, wo dies doch in der Bundesverfassung klar geregelt ist. Er sollte nicht versuchen, in Vorlagen die Gemeinden direkt zu regulieren. Wir würden die Eigenständigkeit der Kantone ignorieren und einer weiteren Zentralisierung Vorschub leisten, indem in immer mehr Vorlagen und Bestimmungen auf die Gemeinden hingewiesen wird. Das ist nicht unser schweizerisches System. Vertrauen wir auf die Kantonsautonomie. Verzichten wir darauf zu präzisieren, was schon in der Bundesverfassung festgeschrieben und als selbstverständlich anzusehen ist.

Nun spreche ich namens der SVP-Fraktion zu Artikel 196 Absatz 1 und zum Minderheitsantrag Barazzone. Es geht hier um die Abrechnungen der Kantone mit dem Bund. Bisher betrug der Satz für die Ablieferung 83 Prozent. Der Entwurf des Bundesrates sieht einen Satz von 79,5 Prozent vor. Der Ständerat hat einen Satz von 78,8 Prozent beschlossen, dieser liegt also 0,7 Prozentpunkte tiefer.

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit der Kommission zu folgen, also an unserem Beschluss festzuhalten. Wir haben natürlich - das haben wir in der vorhergehenden Debatte gehört - nach wie vor eine Kerndifferenz zum Ständerat. Das betrifft die zinsbereinigte Gewinnsteuer, wo wir dem Ständerat soeben einen Kompromiss angeboten haben, indem wir eine Deckelung festgelegt haben, um so unerwartete Auswüchse zu begrenzen. Selbstverständlich ist es wichtig, dass diese zinsbereinigte Gewinnsteuer den Kantonen als Instrument zur Verfügung gestellt wird. An diesem Grundsatz halten wir jetzt fest, und wir hoffen, dass der Ständerat uns bei dieser neuen Fassung folgt. Solange diese Differenz nicht bereinigt ist, dürfen wir hier aber auf keinen Fall der Minderheit zustimmen und den von den Kantonen abzuliefernden Anteil reduzieren.

Ich bitte Sie also, an dieser Differenz festzuhalten, indem wir der ursprünglichen Version des Bundesrates zustimmen und noch nicht dem höheren Anteil, welchen der Ständerat will. Sollte der Ständerat dann tatsächlich der zinsbereinigten Gewinnsteuer nach unserer Version, nach dem von uns dargebotenen Kompromiss zustimmen, können wir in der nächsten Differenzbereinigungsrunde sehr wohl auf diesen Passus zurückkommen, allenfalls dem Ständerat folgen und auf seine Lösung einschwenken.

Ich fasse zusammen: Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, bei Artikel 196 Absatz 1 der Mehrheit zu folgen und bei Absatz 4, wo es um die Gemeinden geht, der Minderheit - gemäss Ständerat und Bundesrat - zuzustimmen.

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